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Weimers Sprach-Diktat: Ein unverhohlener Angriff auf die Pressefreiheit und das Grundgesetz.

  • Autorenbild: Richard Krauss
    Richard Krauss
  • 8. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Wolfram Weimer, Kulturstaatsminister im Bundeskabinett, hat mit seinem Appell an alle öffentlich geförderten Institutionen, auf geschlechtergerechte Sprache zu verzichten, eine rote Linie überschritten.


Was als Empfehlung etikettiert wird, ist in Wahrheit ein gezielter Eingriff in den verfassungsrechtlich garantierten Schutzwall zwischen Staat und unabhängigen Medien.


Wer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie Deutschlandradio oder den Landesrundfunkanstalten Sprachvorgaben macht, greift nicht nur die Programmautonomie und die Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz an, sondern unterläuft auch den föderalen Charakter der deutschen Kultur- und Medienordnung.


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Die Staatsferne des Rundfunks ist kein dekoratives Prinzip, sondern eine Lehre aus der Geschichte, entstanden aus der Notwendigkeit, staatliche Einflussnahme nach den Erfahrungen der NS-Gleichschaltung dauerhaft zu verhindern.


Die Kompetenz für den Rundfunk liegt bei den Ländern, und diese föderale Zuständigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bekräftigt – zuletzt in Präzedenzfällen wie der Ablehnung von Adenauers Versuch, ein bundeseigenes Fernsehprogramm aufzubauen. Wenn nun ein Bundesminister aus dem Kanzleramt heraus öffentlich Sprachstandards für Medien formuliert, ist dies ein Tabubruch, der den föderalen Grundkonsens infrage stellt.


Weimers Verweis auf „Verständlichkeit“ als Maßstab staatlich geförderter Kommunikation ist ein rhetorischer Deckmantel für den Versuch, eine inhaltliche Normierung zu etablieren. Wer die Sprache der Medien kontrolliert, beeinflusst auch, wie Themen gesetzt, Begriffe gewählt und Perspektiven eröffnet werden.


Es ist die gleiche Logik, mit der autoritäre Systeme schrittweise die journalistische Unabhängigkeit aushöhlen: nicht mit dem offenen Verbot von Berichterstattung, sondern mit der schleichenden Normierung der Ausdrucksweisen.


Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Vorstoß zu Recht als „gravierende Kompetenzüberschreitung“ bezeichnet. Die Rundfunkanstalten müssen in dieser Situation unmissverständlich klarstellen, dass ihre redaktionelle Freiheit nicht verhandelbar ist, und die Länder als Hüter der Kulturhoheit müssen jede Einmischung aus Berlin zurückweisen.


Wer heute das Gendersternchen verbietet, öffnet morgen die Tür für politische Vorgaben zu Begriffen, Themen und Formaten.


Damit wird nicht nur die Pressefreiheit angegriffen, sondern das föderale Fundament der deutschen Kulturpolitik ins Wanken gebracht. Demokratie verteidigt sich nicht von selbst – und in diesem Fall ist entschiedener Widerstand juristisch, politisch und publizistisch geboten.

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