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Anklage gegen acht mutmaßliche Mitglieder rechtsextremistischer Terrorvereinigung

  • Autorenbild: Richard Krauss
    Richard Krauss
  • 10. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit

Karlsruhe/Dresden (emet-news-press) 10.09.2025 – Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen acht Männer erhoben, die einer rechtsextremistischen Terrorgruppe mit dem Namen „Sächsische Separatisten“ angehört haben sollen.


Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof
Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof

Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden müssen sich die deutschen Staatsangehörigen unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten.


Die Anklage datiert vom 27. August und richtet sich gegen Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2020 eine militante Gruppierung aufgebaut und über mehrere Jahre hinweg konkrete Vorbereitungen für einen bewaffneten Umsturz getroffen zu haben.


Nach den Ermittlungen war die Vereinigung von einer Mischung aus rassistischen, antisemitischen und apokalyptischen Ideologien geprägt. Die Mitglieder gingen davon aus, dass Deutschland unweigerlich vor einem Zusammenbruch stehe. Für den erwarteten „Tag X“ planten sie, mit Waffengewalt Teile Sachsens unter ihre Kontrolle zu bringen und dort einen Staat nach nationalsozialistischem Vorbild zu errichten.


Dazu seien die Liquidierung von Repräsentanten der bestehenden Ordnung und die Vertreibung ethnischer Minderheiten vorgesehen gewesen.


Die Bundesanwaltschaft stuft die Gruppe als klar terroristisch ein. Jörg S. gilt laut Anklage als Rädelsführer. Ihm wird vorgeworfen, die interne Kommunikation organisiert, paramilitärische Übungen geleitet und die Beschaffung von Ausrüstung koordiniert zu haben. Die Mitangeklagten sollen ebenfalls an Trainings teilgenommen, Waffen geübt und Ausrüstung beschafft haben. Einige waren zudem in die Produktion von Propagandamaterial eingebunden.


Zu den beschlagnahmten Ausrüstungsgegenständen gehörten nach Angaben der Ermittler Munition, Messer, Macheten, Tarnkleidung, Helme, Gasmasken, Schutzwesten und Funkgeräte. Auf Schießständen in Deutschland, Polen und Tschechien hätten die Mitglieder mit scharfen Schusswaffen trainiert.


Besondere Schwere wiegt der Vorwurf gegen Kurt H. Er soll bei seiner Festnahme ein geladenes Gewehr auf einen Polizeibeamten gerichtet haben. Zum Schuss kam es nicht, weil der Beamte zuvor selbst das Feuer eröffnete und den Mann außer Gefecht setzte. Kurt H. muss sich deshalb zusätzlich wegen versuchten Mordes, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.


Die „Sächsischen Separatisten“ wurden nach Darstellung der Bundesanwaltschaft im Februar 2020 gegründet. Ursprungsmitglieder waren demnach Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. In den folgenden Jahren stießen weitere Männer hinzu. Spätestens im Mai 2023 sei die Gruppierung auf rund 20 Personen angewachsen. Im November 2024 schlugen die Behörden zu: Mit Haftbefehlen, die der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ausgestellt hatte, wurden die acht Männer festgenommen.


Die Vorwürfe sind umfangreich. Neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Strafgesetzbuch) und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 StGB) fallen einzelne Taten zusätzlich ins Gewicht. So sollen Karl K., Jörn S. und Norman T. teilweise als Jugendliche oder Heranwachsende gehandelt haben. Auch bei Kevin M. und Jörg S. berücksichtigt die Anklage jugendstrafrechtliche Bestimmungen.


Nach Angaben aus Ermittlungs- und Parlamentsdokumenten hatten drei der Angeschuldigten zudem Verbindungen zur AfD. Sie waren in einem sächsischen Kreisverband aktiv, einer von ihnen war Stadtrat in Grimma und zugleich Schatzmeister der Jungen Alternative.


Der AfD-Bundesvorstand schloss die drei Betroffenen einen Tag nach den Durchsuchungen im November 2024 aus der Partei aus. Die Bundesanwaltschaft verweist auf diese parteipolitischen Verbindungen, betont jedoch, dass Gegenstand der Anklage ausschließlich die mutmaßliche terroristische Betätigung der Gruppe ist.


Alle Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Parallel laufen Ermittlungen gegen weitere mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung, die bislang nicht in Haft genommen wurden.


Die Sicherheitsbehörden hatten in den vergangenen Jahren wiederholt auf eine zunehmende Radikalisierung kleiner, abgeschotteter Gruppen hingewiesen. Im Fokus stehen Zusammenschlüsse, die sich in der Vorstellung eines bevorstehenden „Systemkollapses“ aufrüsten und paramilitärisch trainieren.


Die Bundesanwaltschaft sieht in den „Sächsischen Separatisten“ ein Beispiel für eine solche Entwicklung.


Das Oberlandesgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Sollte es zur Verhandlung kommen, könnte der Prozess zu einem der umfangreichsten Staatsschutzverfahren der vergangenen Jahre werden.


Beobachter rechnen damit, dass nicht nur die konkreten Vorwürfe gegen die Beschuldigten, sondern auch mögliche politische Bezüge und Unterstützerstrukturen thematisiert werden.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im November 2024 erklärt, dass die Gruppe zerschlagen sei. Ob von ihr noch eine Gefahr ausgeht, ist derzeit unklar.


Gleichwohl sehen Experten die Gefahr, dass einzelne Mitglieder auch nach der Festnahme von Führungspersonen an ihrer Ideologie festhalten und neue Strukturen aufbauen könnten.

Wann mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulassung der Anklage zu rechnen ist, blieb am Mittwoch offen. In ähnlichen Staatsschutzverfahren vergehen zwischen Anklageerhebung und Prozessbeginn oft mehrere Monate.


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