Angriff auf die Richterwahl - Diffamierung und Emotionalisierung im Kontext der MAGA Agenda - Brosius-Gersdorf im Fadenkreuz konservativer, frauenfeindlicher Kampagnen
- Richard Krauss

- 12. Juli
- 9 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Juli

Frauke Brosius-Gersdorf ist eine deutsche Verfassungsrechtlerin. Sie wurde 1968 in Deutschland geboren und zählt heute zu den renommiertesten Verfassungsrechtlerinnen des Landes.
Ihre wissenschaftliche Arbeit, ihr gesellschaftliches Engagement und ihre Stellungnahmen zu aktuellen rechtspolitischen Debatten haben sie zu einer bekannten Persönlichkeit im öffentlichen Diskurs gemacht.
Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften und promovierte 1997 mit einer Arbeit über „Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip“.
Ihre akademische Laufbahn führte sie über verschiedene Stationen an Universitäten und in wissenschaftliche Gremien. 2011 habilitierte sie sich mit der Schrift „Demografischer Wandel und Familienförderung“ und erhielt dafür den Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis.
Brosius-Gersdorf ist Professorin für Öffentliches Recht und Sozialrecht und war unter anderem Mitglied im Sonderausschuss „Verfassungsreform“ des Landtags Schleswig-Holstein, im Demografiebeirat „Zukunftsforum Niedersachsen“ sowie im Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen.
Sie ist Mitherausgeberin des Grundgesetz-Kommentars (ab 4. Auflage, 2023 ff.) und der Zeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“. Für ihre Lehrtätigkeit wurde sie 2013 mit dem Gorgias-Preis der Leibniz Universität Hannover ausgezeichnet.
Im Mittelpunkt stehen ihre Positionen zu Grundrechten, Gleichstellung, Familienpolitik, Schwangerschaftsabbruch, Parteienverbot und gendergerechter Sprache im Grundgesetz.
Menschenwürde und Schwangerschaftsabbruch
Brosius-Gersdorf setzt sich entschieden für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Sie argumentiert, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelten sollte und kritisiert die weit verbreitete Annahme, dass bereits Embryonen oder Föten im Mutterleib umfassenden Menschenwürdeschutz genießen.
Diese Sichtweise bezeichnet sie als „biologistisch-naturalistischen Fehlschluss“. Selbst wenn man hypothetisch einen vollwertigen Menschenwürdeschutz für Embryo oder Fötus unterstellt, sieht sie Argumente, dass ein Schwangerschaftsabbruch im Regelfall keine Verletzung der Menschenwürde darstellt.
Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das dem ungeborenen Leben einen eigenen verfassungsrechtlichen Schutz zuspricht, fordert sie, dass die Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zugunsten der Frau ausfallen müsse. Abbrüche bis zu diesem Zeitpunkt sollten ihrer Meinung nach gesetzlich erlaubt und straffrei sein.
Gleichstellung, Frauenrechte und Ehegattensplitting
Ein zentrales Anliegen ist die Erhöhung des Frauenanteils in politischen Gremien und Parlamenten. Brosius-Gersdorf spricht sich ausdrücklich für verbindliche gesetzliche Quoten aus und kritisiert die bisherige Rechtsprechung, die solche Quoten ablehnt, als „schweres Abwägungsdefizit“.
Sie sieht den Gesetzgeber aufgrund des Gleichberechtigungsauftrags im Grundgesetz verpflichtet, entsprechende Regelungen zu schaffen.
Strukturelle Benachteiligungen von Frauen beim Zugang zu politischen Mandaten müssten abgebaut werden, und Quoten seien ein geeignetes sowie notwendiges Mittel, um die tatsächliche Gleichstellung zu fördern.
Das Ehegattensplitting hält Brosius-Gersdorf für verfassungswidrig. Sie argumentiert, dass dieses Steuermodell gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoße und Anreize zur Nicht-Erwerbstätigkeit von Frauen schaffe.
Sie fordert eine grundlegende Reform des Steuerrechts, um Gleichberechtigung im Erwerbsleben zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen.
Familien- und Bildungsrecht
Im Familienrecht setzt sich Brosius-Gersdorf für die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare ein. Sie kritisiert Benachteiligungen, insbesondere bei der künstlichen Befruchtung, und bezeichnet es als verfassungswidrig, dass verschiedengeschlechtliche Ehepaare weiterhin Vorteile genießen.
Alle Paare sollten unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung die gleichen Rechte und Möglichkeiten im Familienrecht erhalten.
Im Bildungsrecht
hält sie die staatliche Schulpflicht für rechtlich inkorrekt, wenn planvoller Hausunterricht (Homeschooling) die gleichen Bildungsziele wie der Besuch einer staatlichen Schule erreicht. Damit erkennt sie Homeschooling als gleichwertige Alternative zur staatlichen Schule an und plädiert für mehr Flexibilität im Bildungsrecht.
Demokratie, Parteienrecht und AfD-Verbot
Ein weiteres zentrales Thema ist der Schutz der Demokratie vor verfassungsfeindlichen Parteien. Brosius-Gersdorf befürwortet ein Verbotsverfahren gegen die AfD, sofern der Verfassungsschutz ausreichende Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlegt.
Das Parteienverbot sieht sie als legitimes und notwendiges Mittel zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundgesetz und gendergerechte Sprache
Brosius-Gersdorf setzt sich für eine gendergerechte Sprache im Grundgesetz ein. Sie fordert, den Verfassungstext so zu gestalten, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich sichtbar wird.
Dies sei ein wichtiger Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung und zur Sichtbarmachung aller Geschlechter im zentralen Rechtsdokument Deutschlands.
Kontext, Rezeption und gesellschaftliche Wirkung
Ihre Positionen werden in der deutschen Rechtswissenschaft und im öffentlichen Diskurs als progressiv, modern und grundrechtsorientiert wahrgenommen. Sie sind stets klar begründet, mit Originalzitaten belegt und in den gesellschaftlichen Kontext eingebettet.
Ihre Haltung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Menschenwürdegarantie ab Geburt hat zu intensiven Debatten geführt, besonders im Zusammenhang mit der Reform des § 218 StGB.
Die Forderung nach verbindlichen Frauenquoten und die Kritik am Ehegattensplitting stoßen auf Zustimmung bei Gleichstellungsinitiativen, werden jedoch von konservativen Kreisen abgelehnt. Die Anerkennung von Homeschooling als Alternative zur staatlichen Schule ist politisch umstritten.
Das befürwortete Parteienverbot, insbesondere gegen die AfD, ist Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen. Die Forderung nach gendergerechter Sprache im Grundgesetz ist Teil einer breiteren gesellschaftlichen Debatte um Sichtbarkeit und Gleichstellung.
Wissenschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten
Brosius-Gersdorf ist nicht nur in der Forschung aktiv, sondern auch in zahlreichen Gremien, Kommissionen und Ethikräten.
Sie war Mitglied im Sonderausschuss „Verfassungsreform“ des Landtags Schleswig-Holstein, im Demografiebeirat „Zukunftsforum Niedersachsen“, im Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sowie in der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer.
Ihre Expertise wird regelmäßig in politischen Beratungsprozessen und Gesetzgebungsverfahren nachgefragt.
Vorwurf des Plagiats - Massive und herabwürdigende Diskreditierung
Im Vorfeld der Abstimmung über die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin zeigte sich, wie gezielt konservative und rechte Kreise in Deutschland auf Mechanismen zurückgreifen.
Die Strategie: Gesellschaftliche Debatten werden zugespitzt, politische Gegner öffentlich diffamiert und Narrative aus dem US-Kulturkampf übernommen, um progressive Kandidatinnen und Kandidaten als „unwählbar“ zu brandmarken.
Auffällig ist, dass diese Mechanismen nicht nur von der AfD, sondern auch von Teilen der CDU/CSU-Fraktion sowie konservativen Medien und Einzelpersonen genutzt werden.
Politiker wie Jens Spahn und Julia Klöckner stehen exemplarisch für einen Kurs innerhalb der Union, der sich stärker an traditionellen, religiös geprägten Werten orientiert und eine konservative Wende fordert.
Spahn etwa plädiert für eine schärfere Abgrenzung nach rechts und eine Rückbesinnung auf konservative Kernpositionen, während Klöckner eine stärkere Trennung von Kirche und politischer Einflussnahme fordert.
Die Methoden ähneln dabei auffallend den Strategien, die in den USA durch die MAGA-Bewegung und erzkonservative Evangelikale etabliert wurden:
Polarisierung der Gesellschaft, gezielte Zuspitzung von Konflikten, Instrumentalisierung christlicher Werte zur Abgrenzung gegenüber Minderheiten und die Mobilisierung konservativer Wähler durch Kampagnen gegen gesellschaftlichen Wandel.
Auch die Kritik an der politischen Rolle der Kirchen, sofern diese sich für progressive Werte engagieren, ist ein bekanntes Muster. In Deutschland gibt es eine kleine, aber einflussreiche Szene erzkonservativer und evangelikaler Gruppen, die gesellschaftspolitische Debatten mitprägen.
Während sich große evangelikale Organisationen wie die Deutsche Evangelische Allianz zunehmend gegen eine politische Vereinnahmung christlicher Werte positionieren, bleibt der Einfluss kleinerer ultrakonservativer Netzwerke spürbar.
Diese Gruppen treten besonders vehement gegen Themen wie Gendergerechtigkeit, Gleichstellung oder Liberalisierung des Abtreibungsrechts auf und sind anschlussfähig für rechte Bewegungen.
Die Kampagne gegen Brosius-Gersdorf bediente sich all dieser Mechanismen:
Öffentliche Diffamierungen durch Politiker und Medien, zugespitzte Darstellungen ihrer Positionen, die Verbreitung von Vorwürfen wie „linksradikal“ oder „unwählbar“ sowie die gezielte Nutzung von Social Media zur Mobilisierung konservativer Kreise.
SPD-Politiker und Beobachter sprachen offen von einer „Hetzkampagne aus rechten Kreisen“, die sich in den Tagen vor der Abstimmung massiv verstärkte.
Diese Entwicklung zeigt, wie stark sich Teile der deutschen Rechten und des konservativen Spektrums an US-amerikanischen Vorbildern orientieren und wie sich Mechanismen des Kulturkampfs zunehmend auch im hiesigen politischen Diskurs etablieren.
Evangelikale und kirchliche Organisationen warnen indes vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft und lehnen eine politische Instrumentalisierung christlicher Werte ab.
Die Debatte um die Kandidatur von Brosius-Gersdorf verdeutlicht, wie sehr sich die politischen Auseinandersetzungen in Deutschland internationalisierten Mustern annähern und wie wichtig eine kritische Beobachtung dieser Entwicklungen bleibt.
Plagiats- und Kollusionsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf – Ausführliche Darstellung
Im Jahr 2025 wurde bekannt, dass es 23 Textparallelen zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf (1997) und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf (1998/2000) gibt.
Die öffentliche Debatte um diese Übereinstimmungen ist komplex und betrifft verschiedene Aspekte wissenschaftlicher Integrität, Autorschaft und die Besonderheiten wissenschaftlicher Zusammenarbeit in Partnerschaften.
Ausgangslage und Details der Vorwürfe
Art der Parallelen: Die identifizierten Textstellen umfassen inhaltliche und sprachliche Übereinstimmungen zwischen beiden Arbeiten.
Dabei handelt es sich nicht um vollständige Übernahmen ganzer Kapitel, sondern um einzelne Abschnitte, Argumentationsstränge und Formulierungen, die in beiden Werken nahezu identisch erscheinen.
Chronologie
Die Dissertation von Brosius-Gersdorf wurde 1997 veröffentlicht, die Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf folgte 1998 (bzw. 2000 in überarbeiteter Fassung). Die Reihenfolge legt nahe, dass die Textpassagen ursprünglich von Brosius-Gersdorf stammen könnten.
Kollusion statt klassischem Plagiat
Im Mittelpunkt der Diskussion steht nicht der klassische Plagiatsvorwurf (also das unrechtmäßige Kopieren fremder Texte ohne Quellenangabe), sondern der Verdacht auf „Kollusion“.
Darunter versteht man eine verdeckte Zusammenarbeit, bei der beide Beteiligten – in diesem Fall Ehepartner – Inhalte gemeinsam erarbeiten und diese dann jeweils in eigene wissenschaftliche Arbeiten einbringen, ohne dies transparent zu machen.
Bewertung und Reaktionen
Prüfung durch die Universität: Die Universität Hamburg, an der Brosius-Gersdorf promoviert wurde, prüft die Vorwürfe. Im Fokus steht die Frage, ob die Zusammenarbeit den wissenschaftlichen Standards und den Vorgaben zur Eigenständigkeit genügt hat.
Keine Beweise für Fehlverhalten:
Zum Zeitpunkt der öffentlichen Diskussion liegen keine Beweise dafür vor, dass Brosius-Gersdorf wissenschaftliches Fehlverhalten begangen hat. Insbesondere gibt es keine Hinweise darauf, dass sie fremde Texte ohne Erlaubnis übernommen hätte. Vielmehr deutet die Chronologie darauf hin, dass möglicherweise ihr Ehemann von ihrer Arbeit profitiert hat.
Öffentliche und fachliche Diskussion:
Die Debatte wurde in den Medien und der Fachöffentlichkeit intensiv geführt. Es wurde diskutiert, wie mit wissenschaftlichen Arbeiten umzugehen ist, die in engem persönlichen Austausch entstehen, und welche Transparenzstandards für Paare in der Wissenschaft gelten sollten.
Einordnung im Kontext wissenschaftlicher Praxis
Kollusion als Graubereich: Kollusion ist im wissenschaftlichen Kontext ein schwieriges Thema. Während Kooperation und Austausch grundsätzlich erwünscht sind, verlangt die Anfertigung von Dissertationen und Habilitationsschriften ein hohes Maß an Eigenständigkeit. Die Grenze zwischen legitimer Zusammenarbeit und unzulässiger gemeinsamer Nutzung von Texten ist oft schwer zu ziehen.
Transparenzpflicht:
Wissenschaftliche Standards verlangen, dass bei der Übernahme von Inhalten, die gemeinsam erarbeitet wurden, dies offen gelegt wird. Fehlt diese Transparenz, kann der Eindruck entstehen, dass eigenständige Leistungen vorgetäuscht werden.
Publikationen und wissenschaftliche Beiträge
Zu ihren wichtigsten Publikationen zählen:
Dissertation: „Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip“ (1997)
Monographie: „Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte“ (2005)
Monographie: „Vaterschaftstests. Verfassungsrechtliche und -politische Direktiven“ (2006)
Habilitationsschrift: „Demografischer Wandel und Familienförderung“ (2011)
Kommentar: Mitherausgeberin des Grundgesetz-Kommentars (ab 4. Auflage, 2023 ff.)
Mitherausgeberin der Zeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“
Preise und Auszeichnungen
Für ihre Habilitationsschrift erhielt Brosius-Gersdorf den Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis (2011). Für ihre Lehrtätigkeit wurde sie mit dem Gorgias-Preis für Lehre (2013, Leibniz Universität Hannover) ausgezeichnet.
Kurz vor der geplanten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin wurden Plagiatsvorwürfe gegen sie öffentlich gemacht.
Auslöser war ein Blogeintrag des Plagiatsprüfers Stefan Weber, der 23 Textparallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation aus dem Jahr 1997 und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf aus den Jahren 1998/2000 dokumentierte.
Die Unionsfraktion (CDU/CSU) griff diese Vorwürfe auf und forderte eine Aussetzung der Wahl, da Zweifel an der wissenschaftlichen Integrität der Kandidatin bestünden.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Dissertation von Brosius-Gersdorf nachweislich vor der Habilitationsschrift ihres Mannes veröffentlicht wurde.
Dies spricht gegen einen klassischen Plagiatsvorwurf zu ihren Lasten.
Die festgestellten Parallelen betreffen vor allem Formulierungen und Kapitelüberschriften sowie ähnliche Zitierfehler, die laut Weber in der Rechtswissenschaft der damaligen Zeit verbreitet waren und erst ab 2012 strengeren Standards unterliegen.
Unabhängige juristische und mediale Analysen kommen mehrheitlich zu dem Schluss, dass keine belastbare Grundlage für einen Plagiatsvorwurf gegen Brosius-Gersdorf existiert.
Die Vorwürfe wurden erst unmittelbar vor der Wahl öffentlich gemacht, was den Eindruck verstärkte, dass sie gezielt als politisches Manöver zur Diskreditierung der Kandidatin eingesetzt wurden. Viele Beobachter und Vertreter anderer Parteien sehen darin den Versuch, die Wahl zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
Bereits zuvor gab es in Teilen der Union massive Vorbehalte gegen Brosius-Gersdorf, insbesondere wegen ihrer progressiven Positionen zu Themen wie Abtreibung, Frauenquote und einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.
Die Plagiatsvorwürfe boten einen willkommenen Anlass, die Wahl zu blockieren und parteiinterne Kritiker zu besänftigen.
Das Online-Medium NIUS spielte eine zentrale Rolle bei der Verbreitung und Zuspitzung der Vorwürfe.
NIUS griff die Plagiatsvorwürfe frühzeitig auf, stellte sie in einen politischen Kontext und lieferte damit Argumentationshilfe für konservative Kreise und Teile der Union, die die Kandidatur ablehnten.
Die Instrumentalisierung der Vorwürfe und die Rolle von NIUS deuten vielmehr auf ein gezieltes politisches Manöver hin, das parteipolitischen Interessen der CDU/CSU dient.
Insgesamt sind die Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf nach aktuellem Stand nicht substanziell belegt.
Schlußbemerkungen des Autor: Konservative Kampagnen und gesellschaftliche Folgen
Teile der CDU/CSU, insbesondere aus dem erzkonservativen Flügel, beteiligen sich an Kampagnen, die progressive Frauen- und Gleichstellungspolitik als „ideologisch“ oder „gegen den Volkswillen“ diffamieren.
Akteure wie Jens Spahn und Julia Klöckner prägen die öffentliche Wahrnehmung der Union in Gleichstellungsfragen maßgeblich durch die Verteidigung traditioneller Werte und die Ablehnung von Gendergerechtigkeit und Quotenregelungen.
Die gezielte Skandalisierung von Persönlichkeiten, die für Frauenrechte eintreten, erschwert sachliche Debatten und bremst gesellschaftlichen Fortschritt.
Diese Mechanismen führen zu einer stärkeren Polarisierung der Gesellschaft, vertiefen Gräben zwischen verschiedenen Gruppen und erschweren die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen.
Die zögerliche Haltung der CDU/CSU bei der Umsetzung von Reformen führt dazu, dass Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft langsamer vorankommen als bei anderen Parteien oder im europäischen Vergleich.
Bedeutung der Justiz und des Rechtsstaats
Die Gerichte spielen eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung von Frauenrechten. Sie kontrollieren diskriminierende Gesetze und sichern die Gleichstellung auch gegen gesellschaftliche oder politische Widerstände ab.
Angriffe auf die Justiz oder die Forderung, sie solle sich am „Mehrheitswillen“ orientieren, gefährden den Schutz von Frauenrechten. Die richterliche Unabhängigkeit ist gerade beim Schutz von Minderheiten- und Frauenrechten unverzichtbar.
Die aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland zeigt deutlich, wie gefährlich pauschale Diskreditierung, gezielte Polarisierung und die Übernahme autoritärer Kommunikationsmuster für die demokratische Kultur sind.
Wenn Akteure aus CDU, CSU und erzkonservativen Netzwerken, oft inspiriert von der US-amerikanischen MAGA-Philosophie, progressive Persönlichkeiten, Institutionen und zentrale Prinzipien des Rechtsstaats systematisch diffamieren, wird das Fundament der Demokratie angegriffen.
Statt konstruktiver Debatte und pluralistischem Diskurs dominieren Feindbildkonstruktionen, Misstrauen und die Abwertung demokratischer Institutionen.
Diese Strategien führen zu einer Erosion des Vertrauens in Justiz, Medien und Politik, schwächen die Gewaltenteilung und fördern gesellschaftliche Spaltung.
Die Demokratie lebt jedoch vom Respekt vor Vielfalt, von der Unabhängigkeit der Institutionen und von der Bereitschaft, auch gegensätzliche Positionen als Teil eines offenen Gemeinwesens zu akzeptieren.
Die Missbilligung solcher pauschalen Diskreditierung und manipulativer Kampagnen ist daher nicht nur geboten, sondern eine demokratische Notwendigkeit.
Es braucht einen entschiedenen gesellschaftlichen und politischen Widerstand gegen spaltende und demokratieschädigende Mechanismen, um die Integrität, Pluralität und Zukunftsfähigkeit der Demokratie in Deutschland zu bewahren.
(aktualisiert am 14.07.2025 / 13:30)



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