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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen AfD Fraktionsvorsitzenden Höcke
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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ bestätigt. Die Revisionen gegen Urteile des Landgerichts Halle wies der BGH zurück. Damit sind die Geldstrafen rechtskräftig. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass die Äußerungen nicht durch die Indemnität geschützt waren und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine zulässige Einschränk

Richard Krauss
11. Sept.1 Min. Lesezeit
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