top of page


NRW: Polizei sieht bei Todesfällen von AfD-Kandidaten keine Hinweise auf Fremdverschulden
Vor der Kommunalwahl in NRW sind mehrere AfD-Kandidaten verstorben. Polizei und Innenministerium betonen, dass es sich um natürliche Ursachen, medizinische Gründe oder Suizid handelte – Hinweise auf Fremdverschulden gibt es nicht. Betroffen sind Rheinberg, Schwerte, Blomberg und Bad Lippspringe sowie zwei Reservelistenfälle. Auch andere Parteien meldeten Todesfälle. Die Wahlleitungen ordneten Nachwahlen, Neudruck von Stimmzetteln und neue Briefwahlunterlagen an.

Richard Krauss
2. Sept.2 Min. Lesezeit
Â
Â
Â
bottom of page