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  • Milram verpackt Vielfalt - Easy Cheesy? - Journalismus mit Haltungsschaden

    Eigentlich sollte es eine harmlose Spielerei sein. „Easy Cheesy“, so nannte Milram seine Kampagne: Käsepackungen mit bunten Illustrationen, entworfen von jungen Künstler:innen. aus X Doch kaum waren die neuen Packungen im Regal, verwandelten sie sich in Projektionsflächen. In Kommentarspalten hieß es, man wolle beim Einkauf „einfach nur Käse kaufen“ und nicht mit „Wokeismus“ belästigt werden. Ein Nutzer fühlte sich als „weiß und naturblond“ nicht mehr gemeint. Die Wut, die da aufbrandete, war größer als das Produkt, an dem sie sich entzündete. Sie erzählte von einer Gesellschaft, die schon beim Anblick einer gezeichneten Figur mit dunkler Hautfarbe in Abwehrhaltung geht. Milram selbst reagierte hilflos. Man habe nie Politik machen wollen, erklärte ein Sprecher. Ein Satz, der gut gemeint war – und doch die Lage verkennt. Denn wer heute Vielfalt zeigt, ob auf einer Werbetafel oder auf einer Käsepackung, steht mitten in einem politischen Konflikt. Neutralität ist in einer Öffentlichkeit, die längst unter Dauerstrom steht, nicht mehr zu haben. Die Autorin Lunia Hara brachte diese Schieflage präzise auf den Punkt. Sie lobte die Rheinische Post, die die Hasskommentare unmissverständlich als Rassismus bezeichnete. Genau hier liegt die Sollbruchstelle: Der Journalismus soll nüchtern bleiben, heißt es oft, und auf Einordnungen verzichten. Doch wenn er Rassismus nicht mehr Rassismus nennen darf – wozu dann überhaupt noch Journalismus? Das Problem ist hausgemacht. In deutschen Redaktionen sitzen mehrheitlich Menschen aus ähnlichen Milieus: über 46 Jahre alt, überwiegend ohne Migrationshintergrund, seltener Frauen, fast nie Arbeiterkinder. Diese Homogenität prägt den Blick. Wer selbst nie Diskriminierung erlebt hat, zögert eher, sie klar zu benennen. Das ist keine böse Absicht, sondern ein blinder Fleck. Doch er schwächt die Glaubwürdigkeit – und verstärkt das Misstrauen, das Medien ohnehin entgegenschlägt. Darum geht es am Ende nicht um Käse, sondern um einen doppelten Kulturkampf. Den einen, importiert aus den USA, in dem Begriffe wie „Woke“ und „Cancel Culture“ längst zur Munition gehören. Und den anderen, innerdeutschen, in dem Medienhäuser entscheiden müssen, ob sie Zuschauer spielen oder Akteure, die Haltung zeigen. Die Wahrheit ist unbequem: Journalismus, der glaubt, sich durch Neutralität zu retten, verspielt seine Autorität. Er muss Rassismus benennen, wo er ihm begegnet – und gleichzeitig die eigenen Redaktionen diverser machen, um überhaupt zu verstehen, was er beschreibt. Milram wird irgendwann wieder neutrale Packungen verkaufen. Die Frage, ob Journalismus sich neutralisieren darf, bleibt. Und sie entscheidet mit darüber, ob man ihm noch glaubt.

  • Nachruf: „Rolf Seelmann-Eggebert – eine Stimme voller Takt, Kompetenz und Menschlichkeit“

    aktualisiert am 22.08.2025 um 18:52 Mit Rolf Seelmann-Eggebert verliert der deutsche Journalismus eine prägende Stimme. Der langjährige ARD-Korrespondent und Adelsexperte ist am 22. August 2025 im Alter von 88 Jahren in Hamburg gestorben. Seelmann-Eggebert begann seine Laufbahn 1956 beim NDR. Nach ersten Reportagen in Niedersachsen prägten ihn die Jahre als Auslandskorrespondent in Westafrika (1968–1976), wo er aus der Elfenbeinküste und später aus Kenia berichtete. Er war einer der ersten deutschen Fernsehjournalisten, die nicht nur die Naturkulisse Afrikas, sondern auch die soziale Realität und die Apartheid thematisierten . Seine Fernsehbilder von Armut und Ungerechtigkeit fanden große Beachtung und prägten eine ganze Generation von Zuschauer:innen. Ab Ende der 1970er Jahre wurde London sein journalistisches Zuhause. Dort berichtete er nicht nur von royalen Hochzeiten und Staatsakten, sondern auch von Arbeitskämpfen, Jugendrevolten und dem Nordirland-Konflikt. Er galt als Mann des taktvollen Tons, der Nähe zu Menschen und Institutionen herstellte, ohne kritische Distanz aufzugeben. Unvergessen bleibt seine jahrzehntelange Rolle als ARD-Adelsexperte: Seelmann-Eggebert erklärte die Rituale und Strukturen der Monarchien und verlieh damit einem alten System Aktualität und Anschaulichkeit. Millionen Zuschauer:innen vertrauten seiner Stimme – ob bei der Hochzeit von Charles und Diana 1981 oder bei William und Kate 2011. Neben der journalistischen Arbeit engagierte er sich als UNICEF-Botschafter und bei der World Childhood Foundation. Auch in dieser Rolle verband er journalistisches Gewicht mit menschlicher Empathie. Biographische Daten und Veröffentlichungen Rolf Seelmann-Eggebert wurde am 5. Februar 1937 in Berlin  geboren. Er studierte zunächst Soziologie, Völkerrecht und Ethnologie, bevor er 1956 ein Volontariat beim NDR begann. Von 1964 an leitete er die Reportageabteilung in Hannover, zwischen 1982 und 1989 war er Programmdirektor des NDR-Fernsehens. Nach seiner Pensionierung blieb er als Kommentator und Autor aktiv. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter die Autobiografie „In Hütten und Palästen. Ein Reporterleben“  (2019, gemeinsam mit seiner Tochter Adele Seelmann-Eggebert), in der er seine Arbeit von den Hüttendörfern Afrikas bis zu den Palästen Europas reflektierte. Weitere bekannte Werke sind „Majesty. Begegnungen mit Europas Königshäusern“  (1997) und „Königskinder. Europas junge Monarchen“  (2002). Auszeichnungen und Orden Rolf Seelmann-Eggebert wurde für sein Werk vielfach geehrt: Goldene Kamera (1985) Goldener Gong (1985) Bambi (1992) Deutscher Fernsehpreis (2011, Besondere Leistung für den Kommentar zur Hochzeit von William und Kate) Dr.-Carl-Linder-Preis (2017) Darüber hinaus wurden ihm hohe staatliche Auszeichnungen verliehen: Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1985) Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (2002) Order of the British Empire (OBE) – 1990 Commander of the Order of the British Empire (CBE) – 1992 Ergänzung: https://www.ndr.de/geschichte/koepfe/rolf-seelmann-eggebert-ehemaliger-ard-adelsexperte-ist-tot,seelmanneggebert127.html

  • Das Comeback einer gefährlichen Idee - Wie der Sozialdarwinismus – einst ideologische Grundlage von Eugenik und Massenmord – im politischen Diskurs neu verpackt wird.

    Der Sozialdarwinismus ist nicht verschwunden. Er hat nur die Sprache gewechselt. Statt mit den groben Schlagworten des 19. Jahrhunderts oder der mörderischen Rhetorik der NS-„Rassenhygiene“ tritt er heute in polierten Begriffen auf: „Leistungsgerechtigkeit“, „Eigenverantwortung“, „Anreizorientierung“. KI generiertes Bild: Sozialdarwinismus 2025 als Trojanisches Pferd Hinter der modernen Fassade steht jedoch dieselbe Logik: Wer schwach ist, wer nicht mithalten kann, wird zur Belastung erklärt – und wer fällt, hat keinen Anspruch auf Rettung. Das Muster ist historisch bekannt. Herbert Spencer prägte den Satz „Survival of the Fittest“ nicht als biologische Beschreibung, sondern als moralischen Imperativ einer Gesellschaft, die Konkurrenz zum höchsten Wert erklärte. Ernst Haeckel deutete nationale Überlegenheit und militärische Stärke als Ausdruck biologischer Höherentwicklung. Solche Ideen lieferten den ideologischen Unterbau für die Eugenikbewegung, für Zwangssterilisationen und letztlich für den nationalsozialistischen Massenmord. Heute wagt kaum jemand, dieses Erbe offen zu reklamieren. Doch seine Mechanismen wirken – im Parlament, in Parteiprogrammen, in den beiläufigen Formulierungen von Talkshows. Parteien: Von der offenen bis zur codierten Härte Bei der AfD ist die ideologische Nähe unverhüllt. Bürgergeld nur noch für sechs Monate, danach „Bürgerarbeit“. Inklusive Bildung? Ein „ideologisches Projekt“. Im Bundestag Enthaltung bei der Gedenkstunde für die als „asozial“ verfolgten NS-Opfer – mit der Begründung, manche seien „Kriminelle“ gewesen. Das ist nicht nur Geschichtsvergessenheit, es ist die Wiederbelebung der Unterscheidung zwischen „wertvollem“ und „unwertem“ Leben in politischer Sprache. Die FDP nutzt einen anderen Code . „Leistung muss sich wieder lohnen“, wiederholt Christian Lindner wie ein ökonomisches Grundgesetz. „Entlastung der Leistungsträger“ ist das Leitmotiv – wer damit gemeint ist, versteht sich von selbst. Wolfgang Kubicki plädierte während der Pandemie für weitreichende Lockerungen, auch wenn dies die Gefährdung von Risikogruppen bedeutete. Es ist die Priorisierung wirtschaftlicher Freiheit über den Schutz der Verletzlichen – eine Gewichtung, die dem sozialdarwinistischen Denken nahesteht, ohne es auszusprechen. Auch die SPD trägt Ambivalenzen. Thilo Sarrazin erklärte in „Deutschland schafft sich ab“, Migranten und Arme hätten eine höhere Geburtenrate, die „Deutschland dümmer“ mache. Parteichef Sigmar Gabriel sprach damals von „ Relativierungen“. Wer solche Thesen nicht entschieden zurückweist, sondern sie in den Bereich des Sagbaren entlässt, lässt den Ideenraum für Ausgrenzung offen. CDU/CSU: Brandmauern mit Löchern Carsten Linnemann forderte: „Wer nicht eingezahlt hat, kann nicht das Gleiche bekommen wie jemand, der 30 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat.“ Gitta Connemann warnte vor einer „Kultur der Anspruchshaltung“. Katherina Reiche sprach von der Notwendigkeit, „Anreize zu setzen, aus eigener Kraft wieder Fuß zu fassen“. Friedrich Merz beschuldigte 2022 ukrainische Geflüchtete des „Sozialtourismus“. Solche Aussagen sind kein offener Sozialdarwinismus, aber sie reproduzieren seine Grundannahme: den Wert eines Menschen an seiner ökonomischen Produktivität zu messen und Unterstützung selektiv zu verteilen. Grüne und Linke: Antithese oder Anspruchsproblem? Die Grünen und die Linke profilieren sich programmatisch als Gegenpole zu sozialdarwinistischen Denkweisen. Bei den Grünen steht der Schutz vulnerabler Gruppen im Zentrum – ökologisch wie sozial – und wird mit dem Leitbild einer „solidarischen Gesellschaft“ verknüpft. So fordern sie etwa eine Kindergrundsicherung, um Armut strukturell zu bekämpfen, und setzen sich für eine inklusive Migrationspolitik ein, die Geflüchtete nicht nach ökonomischer Verwertbarkeit sortiert. Auch die Linke beruft sich auf eine explizit egalitäre Grundhaltung, etwa mit dem Ziel eines kostenfreien ÖPNV, einer Vermögenssteuer für Superreiche und dem Ausbau öffentlicher Daseinsvorsorge. Beide Parteien lehnen öffentlich jede Form der Hierarchisierung menschlicher Würde ab und positionieren sich klar gegen rechtsextreme Narrative. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigen sich Brüche: Die Grünen werden von Kritikern zunehmend als zu kompromissbereit in Koalitionen wahrgenommen – etwa bei der Ablehnung eines generellen Abschiebestopps nach Afghanistan und Syrien oder beim langsamen Vorantreiben der Kindergrundsicherung unter finanzpolitischem Druck. Die Linke wiederum leidet unter inneren Zerwürfnissen und verliert so an politischer Schlagkraft, um als Stimme gegen illiberale Entwicklungen wirksam zu sein. So stehen beide Parteien vor der Herausforderung, ihre theoretische Antithese zum Sozialdarwinismus in der praktischen Politik beständig zu verteidigen – auch dann, wenn politischer Druck oder Koalitionslogik zur Verwässerung zentraler Prinzipien verführt. Auf dem Papier verpflichten sich die Parteiprogramme zu Menschenwürde, Gerechtigkeit und dem Schutz der Schwachen. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke. „Fördern und Fordern“ kann in der politischen Praxis schnell zu „Fordern ohne Fördern“ werden. Theologische Gegenmodelle Wolfgang Huber, ehemaliger Ratsvorsitzender der EKD, definiert in Ethik: Die Grundfragen unseres Lebens von der Geburt bis zum Tod Freiheit nicht als grenzenlose Selbstentfaltung, sondern als Verhältnisbegriff: „Freiheit muss so gestaltet werden, dass sie allen einen möglichst gleichen Zugang zu ihr ermöglicht.“ Für ihn ist Selbstbestimmung untrennbar mit Verantwortung verbunden. Freiheit, die das gemeinsame Leben zerstört, ist keine wahre Freiheit. Eugen Biser verschiebt in seiner „Modalanthropologie“ den Blick vom Sein auf das Werden: nicht, was der Mensch ist, sondern was er werden kann. Die „Gotteskindschaft“ nennt er die „höchste Form menschlicher Freiheit“ – eine Freiheit, die jedem gilt, unabhängig von Leistung oder Status. Biser warnt vor „rückschlägigen Utopien“: Fortschrittsversprechen, die am Ende Entfremdung erzeugen. Ein Wettbewerb, der Schwache opfert, ist für ihn eine solche rückschlägige Utopie – rational im Gewand, tatsächlich menschenzerstörend. Beide Theologen setzen dem Sozialdarwinismus eine Ethik entgegen, die Verantwortung und Solidarität ins Zentrum rückt. Hubers Verantwortungsethik, Bisers Gotteskindschaft – sie widersprechen sowohl der offen harten Rhetorik eines Björn Höcke als auch den verklausulierten Leistungsformeln aus dem liberal-konservativen Lager. Zivilgesellschaftliche Strategien Der Widerstand gegen den modernisierten Sozialdarwinismus beginnt nicht in Kabinetten, sondern im Alltag. Er erfordert eine öffentliche Gegenrede, die ideologische Prämissen entlarvt – die Reduktion des Menschen auf Nützlichkeit, die schleichende Hierarchisierung von Leben. Er braucht eine politische Bildung, die Diskriminierungslogiken sichtbar macht und Begriffe wie „Leistung“ oder „Freiheit“ historisch erdet. Gegen-Narrative sind zentral: Kooperation als Stärke, nicht als Luxus. Die Darstellung gelungener Integration, solidarischer Unternehmensmodelle und inklusiver Kommunalpolitik ist kein naives Gegenprogramm , sondern der empirische Beweis, dass Zusammenhalt produktiver ist als die Mythen vom „Jeder für sich“. Milieuübergreifende Allianzen – Sportvereine, Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Kulturinitiativen – schaffen Berührungsräume, in denen pauschale Abwertungen ihre Plausibilität verlieren. Und es braucht Widerspruch im Kleinen : das scheinbar harmlose Bonmot in der Kantine, der zynische Kommentar in der Chatgruppe – hier entscheidet sich, ob eine Gesellschaft das Gift der Abwertung verdünnt oder es stillschweigend anreichert. Wissenschaftliche Expertise – aus Geschichtswissenschaft, Soziologie, Ethik – muss in den öffentlichen Diskurs eingespeist werden. Verständlich, ohne intellektuelle Konzessionen. So entsteht die kritische Immunabwehr, die eine wehrhafte Demokratie braucht. Der Sozialdarwinismus trägt seiner inneren Logik nach illiberale Strukturen in sich. Liberalismus im klassischen Sinn gründet auf der gleichen und unveräußerlichen Würde aller Menschen. Sozialdarwinistische Denkmuster hingegen unterstellen, dass Menschen in ihrem Wert hierarchisch gestaffelt sind – nach Kriterien wie Leistungsfähigkeit, Anpassung oder „biologischer Qualität“. Diese Rangordnung steht im direkten Widerspruch zum egalitären Kern liberaler Demokratien. Wer die Würde relativiert, macht Rechte verhandelbar. (Klöckner Prideflag, Merz Zirkuszelt, Weimer *Diskussion) Historisch führte genau diese Logik zu politischen Systemen, in denen Teilhabe nicht mehr universell gewährt, sondern selektiv zugeteilt wurde – vom britischen Imperialismus über die eugenischen Bewegungen des frühen 20. Jahrhunderts bis hin zur NS-„Rassenhygiene“. Illiberal ist dieser Ansatz auch deshalb, weil er strukturell autoritäre Mechanismen erfordert. Sobald der Wert eines Menschen nicht mehr selbstverständlich ist, braucht es Instanzen, die definieren, wer „förderungswürdig“ ist und wer nicht. Diese Definitionsmacht konzentriert politische Kontrolle und öffnet den Weg zu repressiven Maßnahmen – Einschränkung von Sozialleistungen, gezielte Ausgrenzung, Entzug politischer Rechte. Der Liberalismus hingegen versteht den Staat als Garanten gleicher Rechte, nicht als Gatekeeper ihrer Vergabe. Darüber hinaus verändert der Sozialdarwinismus den Begriff des Gemeinwohls grundlegend: Statt ein solidarisches Versprechen zu sein, das Starke und Schwache gleichermaßen einschließt, wird es zur exklusiven Ressource, die nur den vermeintlich Leistungsfähigen zusteht. Diese Verschiebung schwächt nicht nur das soziale Fundament, sondern höhlt den normativen Kern der Demokratie aus – schleichend, aber nachhaltig. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr: Der Sozialdarwinismus zerstört nicht die Institutionen selbst, sondern die Werte, die sie tragen. Zur Person: Eugen Biser Eugen Biser (1918–2014) war einer der einflussreichsten katholischen Theologen des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Nach einer bewegten Jugend, geprägt von den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs, studierte er Theologie, Philosophie und Germanistik. Als Professor an den Universitäten München, Passau und Salzburg entwickelte er eine „Modalanthropologie“, die nicht fragt, was der Mensch ist , sondern welche Möglichkeiten und Potenziale ihm innewohnen. Biser verstand Glauben als befreiende Erfahrung und „Gotteskindschaft“ als höchste Form menschlicher Freiheit. Er engagierte sich zeitlebens für eine dialogische Theologie, die christliche Botschaft und moderne Existenzfragen verbindet – und stellte sich damit bewusst gegen jede Ideologie, die den Wert des Menschen hierarchisiert oder auf biologische Kategorien reduziert. Wolfgang Huber Wolfgang Huber (*1942) ist evangelischer Theologe, Ethiker und ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er studierte Theologie und Philosophie in Heidelberg, Göttingen und Tübingen und machte sich früh als Brückenbauer zwischen Kirche, Gesellschaft und Politik einen Namen. Als Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und EKD-Ratsvorsitzender (2003–2009) prägte er die öffentliche Debatte zu Bioethik, Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit. In seinem Werk „Ethik: Die Grundfragen unseres Lebens von der Geburt bis zum Tod“ betont er Freiheit als Ausgangspunkt der Ethik – jedoch stets gebunden an die gleiche Würde aller Menschen und die Pflicht zur gegenseitigen Verantwortung. Huber verbindet protestantische Verantwortungsethik mit klaren Positionen gegen Ausgrenzung und Sozialdarwinismus und gilt als einer der wichtigsten intellektuellen Impulsgeber für eine wertebasierte Zivilgesellschaft. Transparenz & Korrekturhinweis: Dieser Artikel wurde nach journalistischen Sorgfaltsstandards erstellt und entspricht den Richtlinien des Deutschen Pressekodex. Alle Fakten wurden überprüft, Quellen sind offengelegt. Das verwendete Bildmaterial ist KI-generiert und urheberrechtlich unbedenklich. 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  • CORRECTIV berichtet: Geheime Bundeswehr-Pläne bereiten Kommunen auf den Ernstfall vor

    Laut einem Bericht des Investigativportals CORRECTIV  führt die Bundeswehr derzeit Gespräche mit Bürgermeistern und Landräten, um Kommunen auf einen möglichen Krieg auf deutschem Boden vorzubereiten. Diese vertraulichen Treffen sind Teil des geheimen Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) , der als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine entwickelt wurde. Die Bundeswehr hat in den vergangenen Monaten verstärkt Kontakt zu Städten und Landkreisen aufgenommen, um sie auf eine mögliche militärische Bedrohung in Deutschland vorzubereiten. Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Kommunen informierten hochrangige Offiziere Bürgermeister und Landräte über konkrete Maßnahmen im Rahmen des „Operationsplans Deutschland“ (OPLAN DEU). Die Bundeswehr bestätigte entsprechende Treffen gegenüber CORRECTIV. Ziel des Plans sei es, zivile Strukturen eng mit den militärischen Verteidigungsvorbereitungen zu verzahnen. „Im Krisen- und Konfliktfall muss nach politischer Entscheidung zielgerichtet gehandelt werden können“, erklärte eine Sprecherin des Operativen Führungskommandos. Grundlage sei die Einschätzung, dass Deutschland angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seine Wehrfähigkeit stärken müsse. In den vertraulichen Gesprächen ging es laut Teilnehmern um den Schutz sogenannter kritischer Infrastrukturen wie Brücken, Notbrunnen oder Verkehrsknotenpunkte. Kommunen sollen Pläne vorlegen, wie Anlagen gegen Sabotage gesichert und nach möglichen Angriffen rasch wieder funktionsfähig gemacht werden können. Auch die Wiederinstandsetzung alter Bunkeranlagen, die Freilegung verschütteter Kellerverbindungen sowie Konzepte für Evakuierungen und Sammelplätze gehören dazu. Geplant ist, die Vorarbeiten bis Herbst 2025 abzuschließen. Ab Frühjahr 2026 sollen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. In vielen Städten tagen dazu bereits geheime Ausschüsse, die Notfallentscheidungen vorbereiten sollen. Mitglieder kritisieren jedoch mangelndes Fachwissen und eingeschränkte Beratungsmöglichkeiten. Nach Unterlagen der Bundeswehr sollen Kommunen zudem Vorkehrungen treffen, um Deutschland im Ernstfall als „Drehscheibe“ für NATO-Truppen nutzbar zu machen. Dazu zählen marschfähige Straßen für Panzer, medizinische Versorgung und logistische Unterstützung. Auch Sammelpunkte für Binnenflüchtlinge sowie Routen für Verwundete und Kriegsgefangene sind Teil der Planungen. Die Bundesakademie für Sicherheitspolitik hatte in einem Arbeitspapier bereits mögliche Bedrohungsszenarien beschrieben – darunter kombinierte Cyberangriffe, Sabotageakte und russische Großmanöver an der NATO-Ostflanke. Ziel des OPLAN sei es, durch sichtbare Verteidigungsbereitschaft abzuschrecken und so einen Krieg zu verhindern. Neben Kommunen soll auch die Wirtschaft stärker eingebunden werden. Unternehmen müssten damit rechnen, Personal im Spannungs- oder Verteidigungsfall an die Bundeswehr abzustellen. Zudem könnten Material, Fahrzeuge oder sogar Grundstücke beschlagnahmt werden. Wehrpflichtige Männer zwischen 18 und 60 Jahren könnten wieder eingezogen werden; Frauen wären zu bestimmten Diensten verpflichtet. Für Betriebe bedeutet das erhebliche Risiken – ein Klageweg ist im Verteidigungsfall ausgeschlossen.

  • 100 Tage im Amt - "Ladies and gentlemen, please fasten your seatbelts" - a smart summer story

    Stell dir vor: Wahlabend, 18:00 Uhr. Die Wahllokale schließen, die Demoskopen lassen die Balken in die Höhe schießen, als wollten sie das Dach durchbrechen. Um 22:00 Uhr ist alles entschieden – eine hanebüchene Sommergeschichte zur Primetime. Es ist vollbracht. Endlich kann der Hunger gestillt werden, der so lange hinter den Kulissen genagt hat: den Laden übernehmen, den markigen Worten eiserne Taten anheften. Und dann liegt er in deiner Hand – der Schlüssel zum Airbus A350, glänzend graviert mit Bundesrepublik Deutschland –10 + 03 Kurt Schumacher . Ein Moment zwischen Pathos und Flugrost. Die Crew schart sich um dich, als würdet ihr nicht nur einen Flieger, sondern gleich den Himmel übernehmen. Die Konzepte werden aus den Schubladen gezogen wie alte Landkarten, die man nur in Notzeiten wieder hervorholt. Die Telefone laufen heiß, Stimmen klingen plötzlich vertraut, die lange verschwunden waren. Es riecht nach Posten und Pöstchen, nach Bordkarten in einer Maschine, die noch gar nicht gestartet ist. Tage später im Cockpit: Vorne links Kapitän Friedrich M., der heute die Maschine fliegt. Daneben Lars K., als Monitoring Pilot das ruhige Auge auf dem Horizont. Und weil es eine Langstrecke ist, sitzt noch Johann W. im Dreigestirn und teilt sich mit Lars die Außenkommunikation. Die Kabinencrew: überwiegend männlich, ergraut, als habe man sie direkt aus den schwarz-weißen Werbebroschüren von Spantax herübergerettet. Weibliche Ausnahmen sind rar wie tropische Pflanzen im Januar. Wolfgang W. und Purserin Julia K. blicken indigniert zur Kabinendecke: Schillernde Farben tanzen dort wie in einer verspäteten Operninszenierung. Doch die Ursache ist profan – Regen, Sonne, und der ungebetene Übermut eines woken diversen Regenbogens. Skandalös. Wolfgang W. steckt rasch die Zirkuspeitsche von Friedrich M. zurück ins Fach. Nicht jede Requisite taugt für das Bordprogramm, muss auch nicht Jede*r wissen. Blutdruck 188 zu 95, Puls 110 – tief atmen. Die Passagiere kommen bald, noch ist ein Rest von Stille. Dispatcher Thorsten F. presst über Funk: Boarding jetzt? Slot ist fix! Dann, als Fußnote in Eile, ein politisches Kaleidoskop – Ukraine, der „kleine Zar“, ein libertärer Senior mit reduzierter Denkleistung, Gaza, Staatsraison, Bürgergeld. Die Stirnfalten verdichten sich. Schlepperfahrer Alexander D. wartet ungeduldig auf seinen Einsatz. Pushbacks sind seine Passion. Sicherheitschecks, Grenzkontrollen – ein Fetisch, entdeckt nicht in den Neonhallen des Berghains (Einlass verweigert), sondern im „Populis Club“ am Europaplatz. 80,5 Millionen Euro hat dieser Fetish den Passagieren der Republik bis Juni gekostet. Aber auch er hat seine Grundbedürfnisse. Maslow nickt verständnisvoll aus der Ferne. Formalitäten bleiben. Friedrich M. braucht das Einverständnis des Bundestags. Er eilt wieder die Gangway hinab, Hände wie immer in den Taschen, der Bus an der Gangway wartet: Himmelblau,lackiert, Reifen mit braunem Dreck besprenkelt. Am Steuer des Barkas B 1000 Bernd H. wie immer unsichere Mimik, Kappe tief im Gesicht, auf dem Beifahrersitz telefoniert Sarah W. mit ... am Uliza Iljinka 23/16 . Das Horn der Flughafenfeuerwehr zerschneidet den Moment. Eine Brandmauer wird gelöscht – beinahe der falsche Einstieg. Ein Company Bus bringt ihn zum Hohen Haus. Abstimmung, Vereidigung, ein Abstecher zum Tiergarten, wo Frank-Walter an seinem Dienstsitz bereits mit den Urkunden auf den Treppenstufen steht. Doch Schritt für Schritt. Das Parlament mit seiner Glaskuppel– Dienstgipfelhöhe 40 Meter – glänzt im Sonnenlicht wie ein Terminal kurz vor dem Boarding. Chef de Cabin Julia K. ruft zur Wahl des Flying Pilot. Die Ansage ist knapp: keine Anstecker, keine Flaggen, keine Shirts, unter denen sich Nippel abzeichnen, und keine woken Botschaften. Philipp A. lässt im letzten Moment ein zerrissenes Exemplar des Bayernkuriers  verschwinden – ein Souvenir aus Markus S.’ Tasche, der mit seinem diabolischen Dauerlächeln wirkt, als hätte er den Flugplan schon umgeschrieben. Der erste Wahlgang läuft. Der Fahrer verschwindet in die Kantine, um sich Kaffee zu holen. Drinnen stürzt Friedrich M. im Stimmenmeer ab. Ratlosigkeit wabert durch den Saal, Gespräche flackern wie Stroboskoplicht. Wolgang W sieht nur noch Stern*chen. Heute Morgen wieder Bisoprolol vergessen, immer das Gleiche. Der Startplan droht ins Trudeln zu geraten. Erst am Abend, als die Schatten lang über das Rollfeld kriechen, springen alle über ihren eigenen – und Friedrich M. darf morgen endlich ins Cockpit. Am Tag darauf Nächster Morgen, 4:30 Uhr. Die Nacht klar, der Himmel wie frisch poliert. Ein erstes Grau tastet sich über den Horizont. Boris P. steht am Gate, ungeduldig wie ein Startschuss. Top in Form, Haltung wie aus dem Handbuch, präzise bis in die Fingerspitzen. Die Lage im Griff, Worte wie klare Kommandos, Gedanken wie sortierte Checklisten. Strategie. Führung. Immer einen Schritt vor der Lage. Der letzte Bissen EPa verschwindet – Energie aufgeladen, es kann losgehen. Drüben erwacht der BER aus seinem künstlichen Schlummer. Die Kurt Schumacher  steht blitzblank bereit, Positionslichter glimmen, APU schnurrt. Mit der LED-BW-Signal-Taschenlampe in NATO-Oliv zieht sich der Outside-Check über die Maschine, als würde ein General sein Regiment mustern. Passt. Zehn nach sechs – vierzig Minuten verspätet – rollt der Crew-Bus endlich vor. Friedrich M. stopft hastig den letzten Bissen der Stulle in sich hinein, die ihm Charlotte mit häuslicher Fürsorge in die Tasche geschoben hat. Aktentaschen prall gefüllt, Lippen zu einer Linie gepresst, der Blick leicht gesenkt über den Rand der neuen Brille. Linke Hand leger in der Hosentasche, wie immer mega cool. Der Lotse geht an Bord. Im Halbschatten: Lars K., blass und übernächtigt. Johann W., preußisch korrekt, nimmt die Stufen zum Cockpit wie auf einer Parade. Jede*r kennt seinen Platz, als wäre er ein eingravierter Sitzplan. Julia K. drückt Katharina R. im Vorübergehen noch schnell ein Gasfeuerzeug in die Hand – wissend, dass es bei ihr gut aufgehoben ist. Fossile Energie, handlich verpackt. An Bord nicht erlaubt. Im Tower: Agnes S. Z., Frisur wie betoniert, navyblauer Hosenanzug – die Art Uniform, in der man sowohl Flugzeuge starten als auch Untersuchungsausschüsse leiten könnte.Ihre Stimme hat den Charme eines Beschlussprotokolls und die Präzision eines Uhrwerks aus der Vorkriegszeit. „Lufthansa One Seven One, wind two four zero degrees, four knots. Runway two four left, cleared for takeoff. Caution, traffic departing from the right, altitude one thousand two hundred feet.“ Auf dem Radarschirm ist traffic from the right  nur ein kleiner Punkt. In Berlin ist das eine Metapher. Fortsetzung folgt - vielleicht......was meint ihr? Die Story ist natürlich fiktiv, jedliche Ähnlichkeit mit lebenden Personen oder Ereignissen, ist rein zufällig und keinesfalls beabsichtigt.

  • Was in dir steckt, wenn’s drauf ankommt - wem viel gegeben ist...

    Es gibt Tage, da wird mir alles zu viel. Aufgaben stapeln sich, Nachrichten überschlagen sich, und gleichzeitig erwarten Menschen um mich herum, dass ich da bin. In der Uni, im Job, in der Familie, im Freundeskreis. Überall soll ich funktionieren. Und dann frage ich mich: Habe ich überhaupt genug Kraft, genug Zeit, genug in mir, um dem gerecht zu werden? Vielleicht kennst du das. Dieses Gefühl, nie auszureichen. Immer ein bisschen hinterher zu sein. Und manchmal die Angst: Irgendwann merken alle, dass ich gar nicht so stark bin, wie sie denken. Und dann fällt mein Blick auf das Zitat - für mich eher streng und fordernd. Doch stimmt das? Da heißt es: „Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern.“ Klingt nach Druck. Aber vielleicht ist es das gar nicht. Denn bevor von „fordern“ die Rede ist, steht da: „Dir ist viel gegeben.“ Gott sieht dich also nicht zuerst mit dem, was dir fehlt, sondern mit dem, was du hast. Mit dem, was dich ausmacht. Vielleicht deine Fähigkeit, anderen zuzuhören. Oder dein Humor, der Situationen leichter macht. Dein Mut, auch mal unbequeme Dinge anzusprechen. Oder deine Geduld, die im Alltag so wertvoll ist. All das sind Gaben – nicht nur für dich, sondern auch für andere. Und dann verändert sich der Satz. Er ist nicht Drohung, sondern Zusage: Gott nimmt dich ernst. Er traut dir etwas zu. Er vertraut dir an, dass du mit deinen Möglichkeiten die Welt ein Stück heller machst. Nicht allein, sondern in Gemeinschaft, getragen von anderen. Verantwortung heißt hier nicht: Du musst perfekt sein. Verantwortung heißt: Du bist Teil einer größeren Geschichte. Vielleicht denkst du: Mein Beitrag ist doch viel zu klein in dieser großen Welt. Aber gerade da fängt es an. Im Kleinen. In einem Gespräch am Arbeitsplatz. In einem Anruf bei jemandem, der einsam ist. In einem Moment, in dem du für Gerechtigkeit einstehst. Solche Gesten sind kein Tropfen auf den heißen Stein. Sie sind das, was Gott dir anvertraut – und was durch dich wirksam werden kann. Und so höre ich diesen Satz nicht mehr als Forderung, die mich erdrückt. Sondern als eine Stimme, die mir sagt: „Du bist gesehen. Du bist begabt. Ich traue dir etwas zu.“ Wenn ich das so höre, dann möchte ich dir diesen Satz zum Schluss mitgeben. Er ist alt – und zugleich hochaktuell. Ein Satz von Jesus, der mich begleitet und vielleicht auch dich stärkt: „Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern.“ (Lk 12,48) Impuls zum Wochenspruch, Richard Krauss, Lektor ELKB

  • Dobrindts illibertärer Angriff auf das Grundgesetz und Demokratie - Sicherheitspaket 2.0 als trojanisches Pferd

    Die Bundesrepublik Deutschland steht an einem Scheideweg. Nach Ereignissen wie dem Anschlag in Magdeburg im Dezember 2024  oder der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette im Februar 2024 fordern Stimmen eine signifikante Stärkung der Sicherheitsbehörden.  Diese Debatten münden in Forderungen nach sogenannten Sicherheitspaketen, wie sie etwa von der Union oder der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erhoben werden. Die GdP beklagt, der Datenschutz erhalte einen zu hohen Standard, der die Arbeit der Polizei behindere. Dieses politische Klima nährt die Vorstellung, eine massive Ausweitung polizeilicher Befugnisse sei alternativlos, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Die Festnahme von Daniela Klette, nach Jahrzehnten im Untergrund, erwies sich als Katalysator für diese Forderungen. Sie wurde nicht durch staatliche Ermittlungen, sondern durch investigative Journalisten aufgespürt, die private Gesichtserkennungstools wie PimEyes nutzten, um ihre Bilder im Internet zu finden. Unmittelbar nach diesem Erfolg erhob sich die politische Forderung: „Was Journalisten dürfen, muss auch die Polizei dürfen“ .  Diese Argumentationsfigur, die sich auf die Erfolge privater Akteure stützt, ist trügerisch und birgt Risiken für den Rechtsstaat. Tools wie PimEyes oder Clearview AI operieren durch das massenhafte, anlasslose Scraping von Daten aus dem Internet , eine Praxis, die in Europa als gravierender Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt und mit hohen Bußgeldern geahndet wird.  Würde der Staat sich diese privaten Methoden zu eigen machen, würde er Praktiken legalisieren, die für jedermann rechtswidrig sind .  Dies würde eine Erosion des Rechtsstaatsprinzips bedeuten, indem die Beweislast von der Notwendigkeit einer Maßnahme auf die bloße technische Machbarkeit verlagert wird. Ein solcher Zweck-Heiligt-Die-Mittel-Ansatz hat in einer liberalen Demokratie keinen Platz. Die aktuellen Gesetzesentwürfe und Überwachungspläne stellen nicht bloß eine Anpassung an neue Technologien dar, sondern einen massive Angriff auf das Grundgesetz. Insbesondere ist das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedroht.  Der Vorwurf, das Bundesinnenministerium interessiere sich für privat aufgenommene Bilder von Grillpartys, klingt absurd, ist aber ernst gemeint. Er verdeutlicht die strategische Rahmung der Debatte. Indem die Initiative „Gesichtserkennung stoppen“ die staatliche Reichweite in alltägliche private Lebensbereiche hervorhebt, wird die abstrakte biometrische Überwachung für die breite Öffentlichkeit greifbar und alarmierend. Dies verschiebt den Fokus von einer rein technischen oder rechtlichen Diskussion hin zu einer Frage der alltäglichen Privatsphäre, was die öffentliche Besorgnis und den Widerstand verstärkt. Dies erschwert es den Befürwortern, Vertrauen zu gewinnen, da der Vorschlag bereits als Angriff auf das Privatleben der Bürger wahrgenommen wird. Die Verlockung, mit moderner Technologie Sicherheitslücken zu schließen, ist groß. Doch die Einführung neuer Überwachungsinstrumente birgt Gefahren für die Grundrechte und die Struktur unserer offenen Gesellschaft. Die US-Firma Palantir bewirbt ihre Software als Mittel zur Erkennung terroristischer Gefahren und zur Prävention von Straftaten. In Deutschland wird Palantir bereits in Hessen unter dem Namen „HessenData“ und in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.  Die Software spielte eine Rolle bei den Ermittlungen gegen die Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß. Auch Bayern hat einen Rahmenvertrag für die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) abgeschlossen, der anderen Bundesländern den Bezug der Software ohne Vergabeverfahren ermöglicht.  Trotz der angeblichen Effizienz warnen Datenschützer und Bürgerrechtler vor dem Einsatz dieser Software. Sie kritisieren die Abhängigkeit von einem US-Anbieter, dessen ethische Standards als bedenklich gelten und dessen Führungspersonen autokratischen Ideologien nahestehen. Zudem besteht die Sorge vor potenzieller Diskriminierung durch die Algorithmen und der mangelnden Nachvollziehbarkeit der Analyseschritte, was effektiven Rechtsschutz erschwert.  Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Februar 2023 in einem Urteil (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20) die landesrechtlichen Ermächtigungen zur automatisierten Datenanalyse (Hessen, Hamburg) eingeschränkt.  Das Gericht stellte klar, die automatisierte Datenanalyse stelle einen eigenständigen, schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.   Es forderte vom Gesetzgeber, den grundlegenden Rechtsrahmen für Art und Umfang der nutzbaren Daten und der zulässigen Verarbeitungsmethoden selbst zu bestimmen und eine effektive technische Kontrolle zu gewährleisten.  Wenn die Funktionsweise komplexer Algorithmen nicht nachvollziehbar ist – eine Black Box –, können Betroffene nicht verstehen, wie Entscheidungen über sie getroffen wurden oder warum sie ins Visier gerieten. Dies untergräbt das rechtsstaatliche Prinzip des effektiven Rechtsschutzes. Ohne Transparenz und Nachvollziehbarkeit der algorithmischen Prozesse wird es für Bürger nahezu unmöglich, sich gegen fehlerhafte oder diskriminierende Ergebnisse zu wehren. Die Beweislast verschiebt sich vom Staat, der seine Maßnahmen rechtfertigen muss, zum Individuum, das die Fehlerhaftigkeit eines undurchsichtigen Systems belegen soll. Dies schafft einen Raum, in dem Grundrechtseingriffe erfolgen können, ohne dass eine wirksame gerichtliche Überprüfung möglich ist. Der Einsatz von Staatstrojanern, also Software zur Quellen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung, bleibt ein Dauerbrenner in der Sicherheitsdebatte. Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz dieser Spähsoftware in Teilen für unzulässig erklärt und Grenzen gesetzt, insbesondere bei leichteren Straftaten. Das Gericht betonte die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung bei Grundrechtseingriffen . Auch wenn der Einsatz bei schweren Straftaten grundsätzlich erlaubt ist, bleibt das technische Risiko der Schwächung der Cybersicherheit bestehen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das die generelle Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) verbietet, beleuchtet eine zentrale Spannung. Staatstrojaner erfordern oft das Ausnutzen oder Offenhalten von Sicherheitslücken in Hard- und Software. Auch wenn Staatstrojaner auf spezifische Ziele ausgerichtet sind, führt die Praxis, Sicherheitslücken zu nutzen oder zu schaffen, zu einer systemischen Schwächung der digitalen Infrastruktur für alle. Wenn der Staat Hintertüren fordert oder ausnutzt, werden die Geräte und Kommunikationswege aller Bürger anfälliger für Angriffe durch Kriminelle oder feindliche Staaten. Im Namen der Sicherheit untergräbt der Staat so die kollektive Cybersicherheit seiner Bevölkerung, was zu einem paradoxen Nettoverlust an Sicherheit im digitalen Raum führt. Die jüngsten Entwürfe der Ampel-Koalition sehen vor, dass Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) biometrische Daten (Gesichter, Stimmen) mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen dürfen.  Diese Befugnis soll weitreichend sein und Zwecke wie Identitätsfeststellung, Aufenthaltsermittlung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umfassen.  Kritiker warnen, dies ermögliche die Erstellung umfassender Persönlichkeits- und Bewegungsprofile von einer unbegrenzten Anzahl an Personen.  Dies betrifft nicht nur selbst hochgeladene Bilder, sondern potenziell jeden Touristenschnappschuss, durch den man im Hintergrund gelaufen ist. Der Begriff „öffentlich zugänglich“ ist dabei weit gefasst und könnte auch Daten umfassen, die erst nach einer Anmeldung abrufbar sind.  Die technische Umsetzung einer solchen Massenüberwachung erfordert das Herunterladen und die Vorab-Speicherung des gesamten zu durchsuchenden Datenbestands in einer zentralen Datenbank.  Firmen wie Clearview AI und PimEyes haben durch massenhaftes Scraping von Fotos aus dem Internet riesige Gesichtsdatenbanken aufgebaut. Diese Praktiken wurden von Datenschutzbehörden in mehreren europäischen Ländern (Niederlande, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien) mit hohen Bußgeldern belegt und als Verstoß gegen die DSGVO eingestuft, da sie ohne Einwilligung erfolgen.  Die geplante Legalisierung solcher Methoden für staatliche Behörden wird scharf kritisiert, da der Staat keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen dürfe. Die Kenntnis, dass jede Bild- oder Tonaufnahme, ob bewusst geteilt oder zufällig erfasst, dauerhaft gespeichert, indexiert und staatlich analysiert werden kann, f ührt unweigerlich zu einem sogenannten Chilling Effect.  Menschen werden sich selbst zensieren, auf das Teilen von Fotos und Videos verzichten oder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (Demonstrationen, politische Versammlungen) meiden, bei denen ihre Bilder aufgenommen werden könnten.  Dies ist mehr als nur eine Verletzung der Privatsphäre; es beeinträchtigt direkt Grundrechte wie die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Es schafft eine Gesellschaft, in der jeder potenziell unter Überwachung steht, unabhängig von einem konkreten Verdacht, und fördert ein Klima des Misstrauens. Das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das Grundgesetz, gerät durch die aktuellen Entwicklungen unter Druck. Insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ein Eckpfeiler der digitalen Freiheit, wird infrage gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, als ein Grundrecht im digitalen Zeitalter etabliert.  Die automatisierte Datenanalyse und insbesondere der Abgleich biometrischer Daten stellen nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG immer einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, der einer besonderen Rechtfertigung bedarf und hohe Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Grundlage stellt. Das BVerfG hat wiederholt hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit von Überwachungsbefugnissen gestellt.  Es gilt der Grundsatz: Je schwerer der Eingriff in Grundrechte wiegt, desto höher sind die Anforderungen an die gesetzliche Grundlage, ihre Präzision und die Begrenzung des Eingriffs. Das Gericht hat bereits 2023 landesrechtliche Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse eingeschränkt und die Notwendigkeit eines klaren gesetzlichen Rahmens betont, der die Art und den Umfang der Daten sowie die Verarbeitungsmethoden festlegt. Zudem wurden Teile des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG), die Überwachungsbefugnisse und die Datenweiterverarbeitung im polizeilichen Informationsverbund betrafen, für verfassungswidrig erklärt , und eine Überarbeitung des Gesetzes bis Juli 2025 gefordert.  Automatische Abgleiche biometrischer Daten sind nach Ansicht des BVerfG „besonders voraussetzungsvoll“. Die bloße Möglichkeit der Datenerfassung erhöht bereits den Überwachungsdruck und schränkt die grundrechtlich garantierte Privatsphäre ein, selbst wenn die Daten öffentlich verfügbar sind.  Das wiederholte Muster, dass die neuen Gesetzesvorschläge diese Standards des BVerfG erneut auszutesten scheinen und oft genau die Massendatenerfassung und -analyse ermöglichen, die das Gericht eingeschränkt hat, deutet auf eine legislative Überdehnung oder eine Missachtung der etablierten verfassungsrechtlichen Prinzipien hin. Anstatt die Rolle der Justiz als Hüterin der Grundrechte zu respektieren, scheint die Exekutive und Legislative die Grenzen immer wieder auszuloten, was zu wiederholten Verfassungsbeschwerden führt. Dies belastet nicht nur die Gerichte, sondern schafft auch Rechtsunsicherheit und untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Engagement der Regierung für verfassungsrechtliche Garantien. Es impliziert eine Sicherheit-zuerst-Mentalität, die die vermeintliche Bedrohung konsequent über etablierte Rechte stellt. Der Koalitionsvertrag der amtierenden Ampel-Regierung enthielt Verpflichtungen zur Verhinderung biometrischer Überwachung. Er hielt fest, „biometrische Erkennung im öffentlichen Raum“ europarechtlich auszuschließen und der „Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken“ werde explizit abgelehnt.  Zudem wurde das „Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet“ als zu gewährleistendes Gut genannt.  Die aktuellen Gesetzesentwürfe stehen in einem Widerspruch zu diesen im Koalitionsvertrag festgelegten Zielen. Diese Diskrepanz ist keine geringfügige Abweichung, sondern ein fundamentaler Kurswechsel in Bezug auf zentrale digitale Grundrechte . Dieser Widerspruch offenbart eine interne Spannung innerhalb der Regierungskoalition oder eine strategische Neuausrichtung, die durch externe Ereignisse (wie den Fall Klette) und politischen Druck (z.B. von der GdP oder der Union)  motiviert ist. Er legt nahe, dass Versprechen aus Koalitionsverhandlungen schnell zu Makulatur werden können, wenn vermeintliche Sicherheitskrisen oder der Lobbyismus von Sicherheitsbehörden die politische Agenda bestimmen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit politischer Vereinbarungen und wirft Fragen nach der langfristigen Verpflichtung zu Bürgerrechten auf, wenn kurzfristige Sicherheitsnarrative den Diskurs dominieren. Glücklicherweise existieren auf europäischer Ebene rechtliche Brandmauern, die dem Drang nach umfassender Überwachung entgegenwirken sollen. Die EU KI-Verordnung und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bilden zentrale Bollwerke der Freiheit. Die kürzlich in Kraft getretene EU KI-Verordnung (KI-VO) setzt Grenzen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Sie verbietet explizit das „Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung von KI-Systemen, die Gesichtserkennungsdatenbanken durch das wahllose Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“ (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e KI-VO). Dieses Verbot tritt am 2. Februar 2025 in Kraft und gilt für private Anbieter ebenso wie für öffentliche Stellen, einschließlich Polizei und Migrationsbehörden.  Die in den deutschen Gesetzesentwürfen vorgesehenen Befugnisse zum biometrischen Abgleich mit sämtlichen öffentlich zugänglichen Internetdaten sind ohne den Einsatz solcher EU-weit verbotenen KI-Systeme technisch nicht umsetzbar. Die KI-VO sieht für dieses eindeutige Verbot keine Ausnahmen vor, außer für rein militärische Zwecke oder die >>nationale Sicherheit.  Auch die Echtzeit-Fernidentifizierung ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchstabe h der KI-VO nur in engen Grenzen erlaubt und erfordert eine vorherige richterliche Genehmigung sowie eine Grundrechtsfolgenabschätzung.  Die deutschen Gesetzesvorschläge stehen in direktem Konflikt mit den expliziten Verboten und strengen Beschränkungen der EU KI-Verordnung. Es handelt sich nicht um eine Frage der Auslegung , sondern um einen direkten Widerspruch zu einer kürzlich erlassenen EU-Verordnung, die auf harmonisierte Regelungen abzielt. Sollte Deutschland diese Vorschläge umsetzen, riskiert es einen Verstoß gegen EU-Recht, was zu Vertragsverletzungsverfahren führen und die Bemühungen der EU um einen gemeinsamen, grundrechtskonformen Rahmen für KI untergraben könnte. Dies verdeutlicht auch eine Spannung zwischen nationalen Sicherheitsinteressen und supranationalen rechtlichen Verpflichtungen, was eine Bereitschaft andeutet, vermeintliche nationale Bedürfnisse über gemeinsame europäische Werte und die Rechtskohärenz zu stellen. Dies könnte einen Präzedenzfall für andere Mitgliedstaaten schaffen. Biometrische Daten, wie Gesichtsgeometrie, Stimme, Fingerabdrücke oder Iris-Muster, gelten gemäß Art. 4 Nr. 14 und Art. 9 Abs. 1 DSGVO als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ und sind grundsätzlich von der Verarbeitung ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur unter strengen Bedingungen zulässig, etwa bei ausdrücklicher Einwilligung, zum Schutz vitaler Interessen oder bei Vorliegen eines erheblichen öffentlichen Interesses. Die EU-Richtlinie 2016/680 zum Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung (Art. 10) verlangt, dass die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person „strikt notwendig“ sein muss. Kritiker argumentieren, diese Notwendigkeit sei bei den geplanten Massenabgleichen nicht gegeben. Datenschutzbehörden in mehreren europäischen Ländern haben Unternehmen wie Clearview AI wegen massiver DSGVO-Verstöße mit hohen Bußgeldern belegt, da das wahllose Sammeln und Verarbeiten von Bildern ohne Einwilligung illegal ist. Der geplante massenhafte biometrische Abgleich sämtlicher „öffentlich zugänglicher“ Internetdaten widerspricht den Prinzipien der Datenminimierung und der Zweckbindung grundlegend. Er beinhaltet die Erfassung riesiger Datenmengen von Millionen unbeteiligter Personen ohne konkreten Verdacht und für eine Vielzahl von Zwecken. Dieser Ansatz stellt einen Paradigmenwechsel von gezielten, verdachtsabhängigen Ermittlungen hin zu einer massenhaften, anlasslosen Datenerfassung und Profilbildung dar. Er behandelt jeden Bürger als potenziellen Verdächtigen oder Datenpunkt und kehrt die Unschuldsvermutung im digitalen Raum um. Dies verletzt nicht nur den Geist und Buchstaben der Datenschutzgesetze, sondern verändert auch grundlegend das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern hin zu einem Überwachungsstaat, in dem Privatsphäre die Ausnahme und nicht die Regel ist. Die EU-Kommission verfolgt weiterhin Pläne für eine sogenannte „Chatkontrolle“ (CSA-Verordnung), die Kommunikationsplattformen verpflichten soll, alle Inhalte anlasslos auf „missbräuchliche Inhalte“ (insbesondere Kindesmissbrauch) zu scannen und verdächtige Inhalte an Behörden zu melden. Dies würde auch die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) betreffen. Kritiker, darunter zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und der EU-Abgeordnete Patrick Breyer, sehen darin eine „Massenüberwachung“ und einen direkten „Angriff auf die sichere Verschlüsselung“. Selbst Opferverbände halten Massenüberwachung nicht für ein zielführendes Mittel im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Grundsatzurteil die generelle Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verboten. Das Gericht argumentierte, das Schaffen von „Hintertüren“ „jeden wahllos betreffen“ und eine „routinemäßige, allgemeine und wahllose Überwachung der persönlichen elektronischen Kommunikation“ ermöglichen würde. Die „Chatkontrolle“ wird primär mit dem Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern (CSAM) gerechtfertigt. Obwohl dies ein unbestreitbar wichtiges Ziel ist, argumentieren Kritiker, die vorgeschlagenen Methoden (Client-Side-Scanning, Schwächung der E2EE) seien unverhältnismäßig und ineffektiv und würden zu einer Massenüberwachung aller Bürger führen. Selbst Opferverbände sehen Massenüberwachung nicht als zielführend an.  Dies stellt einen Trend dar, emotional aufgeladene und allgemein verurteilte Themen als Vorwand zu nutzen, um weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuführen, die sonst politisch und rechtlich inakzeptabel wären. Es schafft ein falsches Dilemma zwischen Kinderschutz und Privatsphäre und lenkt von effektiveren, grundrechtskonformen Maßnahmen ab (z.B. bessere Finanzierung von Jugendämtern, gezielte Ermittlungen, Entfernung bestehenden Materials von Servern). Dieser Ansatz riskiert, die Grundrechte aller Bürger zu untergraben, während er die eigentlichen Ursachen des Problems, das er zu lösen vorgibt, nicht angemessen angeht. Der Glaube, mehr Überwachung führe automatisch zu mehr Sicherheit, ist eine Illusion. Eine Analyse zeigt, die geplanten Maßnahmen v erletzen nicht nur Grundrechte, sondern lenken auch von den eigentlichen Problemen ab und schaffen neue Gefahren. Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter AlgorithmWatch, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Chaos Computer Club (CCC), Digitalcourage, Amnesty International, die Humanistische Union, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und D64, hat die geplanten Maßnahmen als Unsicherheitspaket scharf kritisiert und fordert dessen Rückzug.  Experten wie Sarah Lincoln (GFF) und Prof. Dr. Katrin Höffler warnen, „mehr Sicherheit wird nicht durch populistische Maßnahmen erreicht“, sondern durch „Bildung, Prävention und psychosoziale Unterstützung“.  Sie befürchten, kostspielige und grundrechtsfeindliche Überwachungstechnologien könnten von den eigentlichen Problemen ablenken und Sicherheitsbehörden mit neuen, ineffektiven Aufgaben belasten.  Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker (Universität Bremen) warnt vor einem „sicherheitsbehördlichen Daten-Supergau“ und der Annäherung an den „gläsernen Bürger“. Die einseitige Fokussierung auf neue Überwachungstechnologien lenkt von bestehenden Handlungsdefiziten der Behörden ab, wie dem oft kritisierten fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden.  Es besteht die Gefahr, dass die eingesetzte Software rassistisch diskriminiert oder bestimmte Merkmale in die Analyse einbezieht, die nicht relevant sein sollten.  Biometrische Systeme sind entgegen der Behauptung nicht objektiv und können menschliche Vorurteile verstärken.  Die geplanten Maßnahmen würden „überwiegend Grundrechte von Millionen, wenn nicht Milliarden von unbeteiligten Personen“ betreffen, die keinen Anlass für polizeiliche Überwachung gegeben haben.  Befürworter der neuen Gesetze argumentieren mit Effizienz und der Notwendigkeit, technologisch aufzuholen.  Kritiker weisen jedoch konsequent darauf hin, echte Sicherheitsgewinne würden durch Prävention, Bildung und bessere behördenübergreifende Zusammenarbeit erzielt, nicht durch Massenüberwachung. Die Konzentration auf High-Tech-Lösungen könnte eine Illusion erhöhter Sicherheit schaffen, während sie Ressourcen und politischen Willen von der Bewältigung systemischer Probleme ablenkt. Dies könnte zu einer Fehlallokation von Ressourcen und einer weniger effektiven Gesamtstrategie für die Sicherheit führen. Durch massive Investitionen in umstrittene und potenziell illegale Überwachungstechnologien könnte der Staat wirkungsvollere, grundrechtskonforme Ansätze vernachlässigen, die Vertrauen schaffen und die Ursachen von Kriminalität und Radikalisierung bekämpfen. Darüber hinaus bergen die inhärenten Verzerrungen in KI-Systemen das Risiko, bestimmte Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig zu überwachen und zu diskriminieren, was soziale Spannungen eher verschärft als löst. Die geplante Zusammenarbeit mit umstrittenen US-Unternehmen wie Palantir wird von Zivilgesellschaft und Wissenschaft scharf kritisiert. Es wird befürchtet, persönliche Daten würden in „Wildwestmanier an die Palantirs und Pimeyes dieser Welt verschleudert“. Die Abhängigkeit von solchen Konzernen, die „ethisch bedenklich agieren“ und deren Investoren „autokratischen Ideologien“ nahestehen , stellt ein Risiko für einen demokratischen Rechtsstaat dar. Die Auslagerung zentraler staatlicher Funktionen wie der Informationsbeschaffung und Kriminalitätsbekämpfung an private Akteure schafft eine Abhängigkeit. Sie birgt das Risiko eines Daten-Lock-ins und beeinträchtigt die nationale digitale Souveränität, insbesondere wenn diese Unternehmen Verbindungen zu fragwürdigen Ideologien haben.  Zudem verwischen sich die Verantwortlichkeiten: Wer ist rechenschaftspflichtig, wenn ein Algorithmus eines privaten Anbieters diskriminierende Ergebnisse liefert oder Rechte verletzt? Diese Privatisierung der Überwachung untergräbt die demokratische Kontrolle und könnte zu einem weniger transparenten und weniger rechenschaftspflichtigen Sicherheitsapparat führen. Die aktuellen Bestrebungen, die Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden massiv auszuweiten, stellen eine Bedrohung für die Grundfesten unserer liberalen Demokratie dar. Der Ruf nach mehr Sicherheit, oft getrieben durch einzelne Ereignisse und populistische Narrative, darf nicht dazu führen, die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte preiszugeben. Die Analyse zeigt, die geplanten Maßnahmen – von der automatisierten Datenanalyse mit Palantir über den Einsatz von Staatstrojanern bis hin zur biometrischen Massenüberwachung und der Chatkontrolle – stehen in Widerspruch zu nationalen verfassungsrechtlichen Prinzipien und europarechtlichen Vorgaben. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Grenzen gesetzt, die EU KI-Verordnung verbietet das massenhafte Scraping biometrischer Daten, und die DSGVO schützt sensible personenbezogene Informationen. Die Diskrepanz zwischen den Versprechen des Koalitionsvertrags und den nun vorgelegten Gesetzesentwürfen ist alarmierend und untergräbt das Vertrauen in die politische Steuerung. Echte Sicherheit entsteht nicht durch anlasslose Massenüberwachung und die Aushöhlung von Grundrechten, sondern durch gezielte, verhältnismäßige Maßnahmen, die den Rechtsstaat stärken und nicht schwächen. Dies erfordert Investitionen in Prävention, Bildung, psychosoziale Unterstützung und eine effizientere Vernetzung der Behörden, die stets die Grundrechte und den Datenschutz achten. Es ist eine Frage der politischen Haltung, „Menschenrechte zu verteidigen“ und „biometrische Gesichtserkennung zu stoppen“, um die Freiheit der Bürger zu schützen und nicht einer Illusion von Sicherheit zu opfern. Die demokratischen Kräfte müssen „gemeinsam die Möglichkeit des institutionellen Machtmissbrauchs minimieren“, um eine offene Gesellschaft zu bewahren, in der die Freiheit des Einzelnen das höchste Gut bleibt. Nur so kann verhindert werden, dass der schleichende Angriff auf unser Grundgesetz unsere freiheitliche Ordnung unwiderruflich beschädigt. Die Analyse der illiberalen Indizien führt zu einer eindeutigen und besorgniserregenden Schlussfolgerung: Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums ist nicht lediglich ein Versuch, die Polizeiarbeit zu modernisieren, sondern stellt einen Angriff auf die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Die systematische Missachtung etablierter verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Standards, die bewusste Legalisierung von Praktiken, die derzeit als illegal gelten, und die Schaffung einer Infrastruktur für anlasslose Massenüberwachung sind keine Fehler im Gesetzgebungsprozess. Vielmehr deuten sie auf eine bewusste politische Strategie hin, die individuelle Freiheiten und den Schutz der Privatsphäre zugunsten einer übermäßigen staatlichen Kontrolle opfert. Die wiederholten Versuche, solche Gesetze trotz klarer rechtlicher Bedenken und breiten zivilgesellschaftlichen Widerstands durchzusetzen, offenbaren eine Tendenz, die Gewaltenteilung zu untergraben und die Judikative in ihrer Rolle als Hüterin der Grundrechte zu ignorieren. Die Rhetorik der Dringlichkeit und die Instrumentalisierung von Einzelfällen dienen dabei als Vorwand, um eine weitreichende Überwachungsinfrastruktur zu etablieren, die das Potenzial hat, die Gesellschaft nachhaltig zu verändern und einen Chilling Effect auf die Ausübung grundlegender Freiheiten zu erzeugen. Die Schlussfolgerung ist daher, dieser Gesetzentwurf ist nicht nur in seinen Details, sondern in seiner grundlegenden Ausrichtung illiberal. Er widerspricht dem Geist des Grundgesetzes und den europäischen Werten, die den Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür in den Vordergrund stellen . Ein solcher Ansatz gefährdet das Vertrauen der Bürger in den Staat und ebnet den Weg für eine Gesellschaft, in der Überwachung zur Norm und Freiheit zur Ausnahme wird. Angesichts der tiefgreifenden verfassungsrechtlichen und ethischen Bedenken sowie der identifizierten illiberalen Tendenzen sind proaktive Gegenmaßnahmen von Juristen und Bürgern unerlässlich, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Juristen spielen eine Rolle bei der Verteidigung von Grundrechten und der Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Ihre Expertise ist unerlässlich, um den geplanten Überwachungsmaßnahmen entgegenzuwirken: Verfassungsbeschwerden und Klagen: Prüfen und initiieren Sie Verfassungsbeschwerden gegen das Sicherheitspaket, sobald es verabschiedet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit weitreichende Überwachungsbefugnisse des BKA und die automatisierte Datenanalyse eingeschränkt oder für verfassungswidrig erklärt. Auch Klagen vor europäischen Gerichten , insbesondere dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), sind vielversprechend, da die EU-KI-Verordnung und die DSGVO klare Verbote für die geplante Massenüberwachung enthalten. Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen : Erarbeiten Sie detaillierte rechtliche Gutachten und Stellungnahmen, die die Verfassungswidrigkeit und Europarechtswidrigkeit des Entwurfs belegen. Diese Dokumente sind entscheidend, um die öffentliche Debatte zu informieren und politischen Entscheidungsträgern die rechtlichen Risiken aufzuzeigen. Organisationen wie Algorithmwatch und die GFF haben solche Stellungnahmen eingereicht. Öffentliche Aufklärung und Advocacy: Beteiligen Sie sich aktiv an der öffentlichen Debatte, indem Sie die rechtlichen Implikationen des Sicherheitspakets verständlich erklären. Dies umfasst Vorträge, Artikel, Interviews und die Zusammenarbeit mit Medien, um die Bevölkerung über ihre Rechte und die Gefahren der geplanten Maßnahmen aufzuklären. Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft: Stärken Sie die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), Algorithmwatch, der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und anderen Mitgliedern des Bündnisses „Gesichtserkennung stoppen“. Bündeln Sie Ressourcen und Expertise, um eine breite Front gegen die illiberalen Tendenzen zu bilden. Beratung und Unterstützung Betroffener: Bieten Sie rechtliche Beratung für Personen an, die von den neuen Überwachungsbefugnissen betroffen sein könnten, und unterstützen Sie sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere der Auskunftsrechte nach der DSGVO. Bürger sind die primären Träger der Grundrechte und können durch ihr Engagement Einfluss nehmen: Informieren Sie sich und andere: Bleiben Sie über die Entwicklungen rund um das Sicherheitspaket und ähnliche Überwachungsgesetze informiert. Nutzen Sie vertrauenswürdige Quellen und teilen Sie Informationen mit Familie, Freunden und in sozialen Netzwerken. Verstehen Sie, wie die geplante Gesichtserkennung und Chatkontrolle Ihre Privatsphäre und Freiheit beeinträchtigen kann. Digitale Selbstverteidigung: Datensparsamkeit: Überlegen Sie genau, welche Fotos, Videos und persönlichen Informationen Sie online teilen . Jedes öffentlich zugängliche Bild könnte Teil einer staatlichen Datenbank werden. Privatsphäre-Einstellungen: Nutzen Sie die Privatsphäre-Einstellungen auf Social-Media-Plattformen und anderen Online-Diensten, um die Sichtbarkeit Ihrer Inhalte einzuschränken. Sichere Kommunikation: Bevorzugen Sie Messenger-Dienste, die eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten und sich aktiv gegen Hintertüren und Client-Side-Scanning positionieren (z.B. Signal). Informieren Sie sich über die Positionen der Anbieter zur Chatkontrolle. Rechte wahrnehmen: Machen Sie von Ihren Rechten nach der DSGVO Gebrauch, insbesondere dem Auskunftsrecht, um zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind und wie sie verarbeitet werden. Politische Partizipation: Kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten: Schreiben Sie E-Mails, Briefe oder rufen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten an. T eilen Sie Ihre Bedenken und fordern Sie sie auf, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen und sich für den Schutz der Grundrechte einzusetzen. Unterstützen Sie zivilgesellschaftliche Organisationen: Spenden Sie an Organisationen wie die GFF, Algorithmwatch, Digitalcourage oder den Chaos Computer Club, die sich aktiv gegen Massenüberwachung und für digitale Freiheitsrechte einsetzen. Beteiligen Sie sich an deren Kampagnen und Aktionen. Quellen [4] https://algorithmwatch.org/de/factsheet-sicherheitspaket/ [6] https://digitalcourage.de/blog/2025/medienberichte-entscheidung-staatstrojaner [8] https://www.bundestag.de/resource/blob/1019682/b14c0918d822858b7fe11690e1b5efec/20-4-494.pdf [18] https://www.bundestag.de/resource/blob/1019992/20-4-493-K.pdf [12] https://www.dr-datenschutz.de/die-chatkontrolle-eu-kommission-auf-abwegen/ [2] https://www.gdp.de/bund/de/stories/2024/08/240829-gdp-zu-ampel-sicherheitspaket [5] https://netzpolitik.org/2024/bka-gesetz-wenn-der-staat-zum-spanner-wird/ [16] https://www.deutschlandfunk.de/palantir-deutschland-polizei-software-datenschutz-100.html [30] https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/sicherheitspaket-2-0-palantir-statt-grundrechtsschutz [25] https://digitalegesellschaft.de/2025/08/offener-brief-sicherheitspaket-2-0/ [9] https://www.datenschutzexperte.de/blog/dsgvo-gesichtserkennung [28] 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  • Feinde der freiheitlich demokratischen Grundordnung – Wie die Identitäre Bewegung das Grundgesetz zersetzt

    Die Identitäre Bewegung (IB) stellt eine Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland dar. Ihre Strategien sind vielschichtig, ihre Botschaften verdeckt, ihr Ziel ist die Untergrabung der Verfassung. Die deutsche Sektion, die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD), trat 2012 auf Facebook in Erscheinung. 2014 erfolgte die Registrierung als eingetragener Verein.   Logo der rechtsextremistischen Identitären Ihre Kernmitgliedschaft umfasst 500 bis 700 Personen.  Zehntausende unterstützen die Bewegung finanziell.  Diese Zahlen zeigen eine Reichweite, die über die Kernmitgliedschaft hinausgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet die IBD seit August 2016 als Verdachtsfall.   Im Juli 2019 stufte das BfV die IB als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.  Diese Einstufung erlaubt nachrichtendienstliche Überwachung. Gerichtsentscheidungen, darunter Urteile des Verwaltungsgerichts Köln, bestätigen die Beobachtung.    Der ideologische Kern der IB ist der Ethnopluralismus. Dieses Konzept geht von einer biologisch begründeten Einheitlichkeit einer Volks- und Abstammungsgemeinschaft aus. Es strebt die kulturelle Reinhaltung der Gesellschaft von äußeren Einflüssen an. Der Begriff Rasse wird vermieden. Die Ideologie der IB wird in der Rassismusforschung als Rassismus ohne Rassen bezeichnet. Roland Sieber weist auf den Bezug zur nationalsozialistischen Parole „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ hin. Die IB lehnt gesellschaftlichen Wandel, Integration und kulturelle Anpassung ab. Sie schreibt Gruppen unveränderliche Charakterzüge zu, die durch die Geburt festgelegt seien. Diese Vorstellungen sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Vorstellung der IB, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten und ethnisch Fremde auszuschließen, mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar ist. Der Volksbegriff des Grundgesetzes knüpft an die Staatsangehörigkeit an. Die ausländerfeindliche Agitation der IB stellt eine Missachtung der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte dar. Dies betrifft die Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG). Die IB lehnt die Idee universeller Menschenrechte ab. Ein zentrales Narrativ der IB ist die Verschwörungstheorie des Großen Austauschs. Diese postuliert eine Ersetzung der europäischen Völker durch multiethnische Bevölkerungen.  Der Begriff Remigration ist ein zentraler Slogan. Das Verwaltungsgericht Köln stuft ihn als fremden- und islamfeindlich ein. Das Konzept impliziert ein Ausweisungsprojekt von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund.  Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen bezeichnet Remigration als sprachliche Modernisierung der Parole „Ausländer raus!“.     Die IB verfolgt eine metapolitische Strategie. Sie will die öffentliche Meinung und Debatte durch Aktionen beeinflussen. Ziel ist eine Kulturrevolution von rechts. Sie strebt eine Verschiebung des öffentlichen Diskurses an, insbesondere gegen Muslime und kultur fremde Individuen. Sie verwendet neue Konzepte und Terminologien, um negative Assoziationen mit rechtsextremistischen Ideen zu überwinden. Dies soll gesellschaftliche Akzeptanz erreichen und das Sagbare erweitern. Ihre Aktionen werden als Spaß-Events inszeniert. Sie nutzen Spaßguerilla-Taktiken und einen rebellisch anmutenden Aktionismus.  Beispiele sind Proteste gegen Asylbewerberunterkünfte in Einsiedel und Dresden. Banneraktionen mit Pyrotechnik in Görlitz und Dresden sind weitere Beispiele. Flashmobs wie „Multikulti wegbassen“ in Frankfurt gehören dazu.   Soziale Medien werden aktiv genutzt, um Aktionen zu dokumentieren und zu verstärken. Die Bewegung will bekannter als Coca Cola werden.  Kampagnen wie der Stolzmonat fördern Nationalismus und karikieren LGBTQ+-Initiativen.     Ein Fokus liegt auf der Rekrutierung junger Menschen, darunter Schüler und Studenten. Ihr Auftritt und ihre Online-Präsenz sollen Jugendliche anziehen.   Die IB engagiert sich in Subkulturen. Dazu gehören das Kampfsportmilieu (MMA, Kampf der Nibelungen) , Musik (rechtsextremer Rap)  und die Erlebniskultur wie Sommerlager und Bergsteigen.  Diese Aktivitäten fördern ein Männlichkeitsbild und ein Gemeinschaftsgefühl.     Die ursprünglich hierarchische Struktur der IB wurde zugunsten autonomer Orts- und Regionalgruppen aufgelöst. In Bayern treten Reconquista21 und Lederhosen Revolte in Erscheinung. In Sachsen agiert die IB seit August 2023 unter dem Namen Sachsengarde. Martin Sellner, ein Österreicher, ist die Führungspersönlichkeit der IB im deutschsprachigen Raum. Er ist das Sprachrohr der Organisation. Sellner radikalisierte sich im Umfeld des Holocaust-Leugners Gottfried Küssel.   Er stellte seine Remigrationspläne auf einem Treffen der Neuen Rechten in Potsdam im November 2023 vor.  Weitere Personen in Deutschland sind Philip Thaler, Andreas Lichert, Martin Lichtmesz, Felix Menzel und Mario Müller.    Die IBD ist europaweit mit anderen fremdenfeindlichen Organisationen vernetzt. Zur AfD bestehen Beziehungen. AfD-Mitglieder pflegten Kontakte zu IBD-Aktivisten und bekundeten Sympathien.  Die IBD wird von Vertretern der AfD und ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative (JA), als Vorfeld bezeichnet.   Die IBD ist Teil des Spektrums der Neuen Rechten. Dazu gehören Einrichtungen wie das Institut für Staatspolitik (IfS) und die COMPACT-Magazin GmbH.    Die Finanzierung der IB ist diversifiziert und stammt aus Mitgliedsbeiträgen, Merchandising, Crowdfunding und Spenden. Zehntausende unterstützen die Bewegung finanziell. Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt.   Martin Sellner erhielt Anfang 2018 über 20.000 Euro von etwa 250 Personen.  Die Plattform Ein Prozent leitete 2017 250.000 Euro in rechte Projekte. Sie beansprucht über 40.000 Unterstützer.     Die IB nutzt Tarnvereine zur Finanzierung von Immobilien. Ein Beispiel ist der Erwerb eines Hauses in Halle für 330.000 Euro durch die Titurel-Stiftung.  Diese Immobilie dient als Deutschlandzentrale der IB. Sie beherbergt ein Büro für Ein Prozent und bietet Schulungen des Instituts für Staatspolitik an.   Das Haus in Halle wird als Beton gewordener Beweis der Geldströme unter den Neuen Rechten beschrieben.   Der frühere Berliner CDU-Finanzsenator Peter Kurth überwies 2019 mindestens 120.000 Euro an die Schanze Eins UG & Co. KG. Diese Firma wird der IB zugerechnet. Das Geld war für den Erwerb eines patriotischen Hausprojekts im österreichischen Linz bestimmt.  Diese Immobilien dienen als Anlaufstellen und Treffpunkte für Rechtsextreme. Sie beherbergen regelmäßige Veranstaltungen.   Das Zentrum Chemnitz, ein identitäres Jugendzentrum, wurde im November eröffnet. Es bietet einen geschützten Raum für Veranstaltungen und die Vorbereitung politischer Aktionen.    Die Identitäre Bewegung ist eine facettenreiche und sich anpassende Bedrohung für die deutsche Demokratie. Ihre Gefahr liegt in ihrer verfassungsfeindlichen Ideologie des Ethnopluralismus und der Remigration. Sie nutzt metapolitische Strategien, digitale Verstärkung ihrer Botschaften, Vernetzung mit anderen rechtsextremen Akteuren und den Aufbau einer finanziellen und physischen Infrastruktur. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz und die gerichtlichen Bestätigungen untermauern die Grundlage dieser Bedrohung. Die Anpassung der IB in Bezug auf Organisationsstruktur, Kommunikationsstrategien und Finanzierungsmethoden zeigt, dass die Bedrohung dynamisch ist. Sie erfordert eine adaptive Reaktion von demokratischen Institutionen und der Zivilgesellschaft. Die IB lernt aus staatlichen Reaktionen und nutzt neue Technologien sowie soziale Trends. Diese Entwicklung bedeutet, dass statische Maßnahmen zur Extremismusbekämpfung unzureichend sind. Die Gefahr ist ein bewegliches Ziel. Sie erfordert Analyse, proaktive Strategien und einen ganzheitlichen Ansatz, der ideologische, operative, finanzielle und digitale Dimensionen der Bedrohung berücksichtigt. Glossar Identitäre Bewegung (IB)   Eine rechtsextreme Bewegung, die sich für den Erhalt einer ethnokulturellen Identität einsetzt. Identitäre Bewegung Deutschland (IBD)  Der deutsche Ableger der Identitären Bewegung. Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO)   Die Prinzipien der deutschen Verfassung, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte schützen. Grundgesetz (GG) Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Ethnopluralismus  Ein Konzept der IB, das von einer Einheitlichkeit von Völkern ausgeht und die kulturelle Reinhaltung der Gesellschaft anstrebt. Rassismus ohne Rassen Ein Begriff aus der Rassismusforschung, der die Ideologie der IB beschreibt. Sie vermeidet offene rassistische Begriffe, vertritt aber eine rassistische Weltanschauung. Metapolitik  Eine Strategie der IB, die darauf abzielt, die öffentliche Meinung und Debatte im vorpolitischen Raum zu beeinflussen. Overton-Fenster  Ein Konzept, das den Bereich der politisch akzeptablen Ideen in der öffentlichen Debatte beschreibt. Großer Austausch Eine Verschwörungstheorie der IB, die eine Ersetzung der europäischen Völker durch multiethnische Bevölkerungen postuliert. Remigration  Ein von der IB verwendeter Slogan, der ein Ausweisungsprojekt von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund impliziert. Verfassungsschutz  Die deutschen Nachrichtendienste (Inland) , die die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen. Neue Rechte   Eine Strömung im rechtsextremen Spektrum, die sich von traditionellen Neonazis abgrenzt und versucht, ihre Ideologie durch Theoriearbeit und Diskursverschieferung gesellschaftsfähiger zu machen. Tarnvereine  Vereine oder Organisationen, die von extremistischen Gruppen genutzt werden, um ihre Ziele zu verschleiern. Sachsengarde  Die Regionalgruppe der Identitären Bewegung in Sachsen. Stolzmonat   Eine Kampagne der IB, die als Gegenbewegung zum Pride Month inszeniert wird. Quellen (Auszug) https://presse.wdr.de/plounge/wdr/programm/2024/01/20240125_monitor_cdu_finanzsenator.html 41 https://www.fes.de/landesbuero-niedersachsen/pressearbeit/news-detailansicht/lesung-und-diskussion-das-netzwerk-der-identitaeren-ideologie-und-aktionen-der-neuen-rechten https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/verfassungsschutz-darf-identitaere-bewegung-deutschland-weiter-beobachten/?cHash=1f1f3749d245b17cf6307731242ec987&L=0 https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/verfassungsschutz-darf-identitaere-bewegung-deutschland-weiter-beobachten/?cHash=1f1f3749d245b17cf6307731242ec987&L=0 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesamt-fuer-verfassungsschutz-identitaere-bewegung-rechtsextremismus ( https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Aufwachsen_in_Armutslagen_2018.pdf ) https://www.verfassungsschutz.bayern.de/rechtsextremismus/situation/parteiunabhaengige/index.html https://www.verfassungsschutz.sachsen.de/identitaere-bewegung-deutschland-regionalgruppe-sachsen-4177.html https://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/identitaere-bewegung-oesterreich-iboe https://www.verfassungsschutz.bayern.de/rechtsextremismus/situation/parteiunabhaengige/index.html https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845296654-165.pdf https://www.verfassungsschutz.bayern.de/rechtsextremismus/situation/parteiunabhaengige/index.html ( https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4re_Bewegung ) https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/verfassungsschutz-darf-identitaere-bewegung-deutschland-weiter-beobachten/?cHash=1f1f3749d245b17cf6307731242ec987&L=0 https://www.verfassungsschutz.bayern.de/rechtsextremismus/situation/parteiunabhaengige/index.html https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/verfassungsschutz-darf-identitaere-bewegung-deutschland-weiter-beobachten/?cHash=1f1f3749d245b17cf6307731242ec987&L=0 https://www.politische-bildung-brandenburg.de/lexikon/identitaere-bewegung https://www.evangelisch.de/inhalte/206898/13-10-2022/gericht-verfassungsschutz-darf-identitaere-bewegung-weiter-beobachten https://www.bundestag.de/presse/hib/856346-856346 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/news-geldwaescheverdacht-bei-den-identitaeren-frankreichs-einwanderungsgesetz-antisemitismus-in-deutschland-a-86be3651-851c-4b35-b756-481fbc4c59ff https://www.verfassungsschutz.sachsen.de/identitaere-bewegung-deutschland-regionalgruppe-sachsen-4177.html

  • Hegseth: "Amerikanischen Kreuzzug" auf, einem "heiligen Krieg", und fordert, "linke Gegner zu zerschlagen".

    Pete Hegseth, der 29. US-Verteidigungsminister, gilt als christlicher Nationalist und Ultrakonservativer. Seine knappe Senatsbestätigung  und öffentliche Glaubensbekundungen, wie ein Gebetsgottesdienst im Pentagon , nähren die Sorge, seine mangelnde Qualifikation könnte extremen christlichen Nationalismus in Politik und Militär tragen.   Diese Bewegung, die christliche Identität mit amerikanischem Patriotismus verschmilzt und eine explizit christliche Regierung anstrebt , gilt als Bedrohung für Demokratie und Trennung von Kirche und Staat. Hegseths Position signalisiert einen systematischen Versuch, staatliche Funktionen religiös umzugestalten. Hegseth bekennt sich zum amerikanischen Nationalismus, den er als Gegenpol zu Feminismus, Globalismus und Progressivismus sieht.  Er ruft zu einem "Amerikanischen Kreuzzug" auf, einem "heiligen Krieg", und fordert, "linke Gegner zu zerschlagen".  Sein Buch "American Crusade" skizziert eine Strategie zur "Besiegung der inneren Feinde Amerikas", wobei der Sieg das Ende von Globalismus, Sozialismus, Säkularismus und Linkismus bedeute. Diese konfrontative Rhetorik untergräbt die liberale Demokratie. Hegseths ultrakonservative Ansichten umfassen die Ablehnung von Abtreibung  und gleichgeschlechtlicher Ehe. Er kritisierte die Zulassung Homosexueller und Transgender im Militär als "Sozialtechnik" und "nicht einsatzfähig".  Frauen in Kampfeinsätzen lehnt er ab, da sie das Militär nicht effektiver machten und Männer biologisch überlegen seien. Eine eidesstattliche Erklärung seiner ehemaligen Schwägerin besagt, er habe geäußert, Frauen sollten kein Wahlrecht haben und nicht arbeiten .  Sein Repost eines Videos, das Pastoren zeigt, die das Frauenwahlrecht in Frage stellen, löste massive Empörung aus. Er schaffte zudem das Pentagon-Programm "Frauen, Frieden und Sicherheit" ab. Der christliche Nationalismus ist eine Ideologie, die christliche Identität mit amerikanischem Patriotismus verbindet und eine theokratische Regierung anstrebt. Sie entstand aus der Politisierung des amerikanischen Evangelikalismus.   Kernprinzipien sind Autoritarismus, radikale Bibelauslegung und eine Neukonstruktion der US-Geschichte. Die Bewegung will eine "Christliche Demokratie" etablieren, die die Macht der Verfassung und den Schutz anderer religiöser Gruppen begrenzen soll.  Der Dominionismus, die "Theologie der Kontrolle", besagt, Christen hätten den Auftrag, Regierung und Gesellschaft zu kontrollieren.  Sie planen eine inkrementelle Übernahme der Regierung, geführt von einer "diktatorischen Figur im Namen Gottes" , was zu Diskriminierung und Gewalt gegen Minderheiten führt. Ein zentrales Konzept ist die "Sphären-Souveränität", die Hegseth zu unterstützen scheint. Diese theokratische Doktrin, aus dem christlichen Rekonstruktionismus stammend, sieht die Unterordnung der Zivilregierung unter alttestamentliches Gesetz vor, inklusive Todesstrafe für Homosexualität und streng patriarchalische Familien.  Die "Belagerungsmentalität" unter Anhängern, die den Verlust ihrer Machtposition als weiße Christen wahrnehmen, befeuert den Wunsch nach Autoritarismus und Wahlrechtseinschränkungen. Hegseths Positionen sind eng mit Pastor Douglas Wilson und der Communion of Reformed Evangelical Churches (CREC) verbunden. Wilson, ein konservativer Theologe, bekennt sich zum "christlichen Nationalisten". Die CREC, 1998 mitbegründet, umfasst über hundert Kirchen weltweit. Ihre Theologie wird als "ungesund, toxisch" kritisiert.  Hegseth repostete Wilsons Video zum Frauenwahlrecht , und das Pentagon bestätigte Hegseths Mitgliedschaft in einer CREC-Kirche und seine Wertschätzung für Wilsons Lehren. Wilsons kontroverse Ansichten umfassen die Behauptung, die Sklaverei vor dem Bürgerkrieg sei eine "wohltätige Institution" gewesen , die Ablehnung des Frauenwahlrechts als "schlecht für die Familie" , den Wunsch nach einer "christlichen Nation"  und die Wiedereinführung von Gesetzen gegen gleichgeschlechtlichen Sex.  Er ist ein Anhänger des biblischen Patriarchats, das Frauen als "Bürger zweiter Klasse" behandelt. Experten befürchten, Hegseth könnte die Trennung von Kirche und Staat missachten  und sein Amt zur Umwandlung der Nation in eine christliche Nation nutzen. Der christliche Nationalismus bedroht die Trennung von Kirche und Staat und untergräbt den Ersten Verfassungszusatz. Die Bewegung instrumentalisiert "Religionsfreiheit", um Diskriminierung zu rechtfertigen und Schutzmaßnahmen für LGBTQI+-Personen, Frauen und Minderheiten abzubauen.  Dies ist ein feministisches Thema, da es Frauenrechte direkt beeinträchtigt . Es fördert moralischen Traditionalismus und soziale Hierarchien, die den Zugang zum Wahlrecht einschränken können . PRRI-Studien zeigen, dass christliche Nationalisten patriarchalische Ansichten teilen und die Verbesserung der Gesellschaft durch Frauenkarrieren weniger befürworten. Sie neigen auch zu antisemitischen und anti-muslimischen Ansichten.  Die Bewegung ist eine aktive politische Kraft, die einen bedeutenden Wählerblock für die Rechte darstellt. Ihre Rhetorik wird zunehmend in den Mainstream integriert. Die meisten Republikaner sind Sympathisanten oder Anhänger des christlichen Nationalismus. Über 70 % der Anhänger haben eine positive Meinung von Donald Trump.  Die Trump-Administration förderte den christlichen Nationalismus aktiv, etwa durch ein White House Faith Office und eine Task Force zur "Beseitigung anti-christlicher Voreingenommenheit" . Hegseths Ernennung und Äußerungen stießen auf breite Kritik. Progressive evangelische Gruppen und Bürgerrechtsorganisationen äußerten tiefe Besorgnis. Doug Pagitt nannte Hegseths geteilte Ideen "sehr beunruhigend". Online-Nutzer, Journalisten wie Gretchen Carlson und Politiker wie Melanie Stanley kritisierten Hegseths Repost zum Frauenwahlrecht scharf. Hegseth wird als "wild unqualifiziert" für das Amt des Verteidigungsministers bezeichnet, mit Vorwürfen von sexuellem Missbrauch, Trunkenheit und finanzieller Misswirtschaft.  Die Sorge besteht, dass seine mangelnde Erfahrung ihn dazu bringen wird, sich auf "kontroverse Glaubensführer" zu verlassen und so extremistischen christlichen Nationalismus in den Mainstream des Pentagons zu tragen. Der Angriff auf das Kapitol am 6. Januar 2021 unter christlich-nationalistischem Banner verstärkte die Bedenken hinsichtlich der Bedrohung demokratischer Normen. Die Analyse von Pete Hegseths Positionen und seinen Verbindungen zum christlichen Nationalismus offenbart zentrale Herausforderungen für die amerikanische Demokratie. Seine Ernennung signalisiert eine beispiellose Integration dieser Ideologie in die höchsten Regierungsebenen. Hegseths Ansichten, tief verwurzelt in der theokratischen Ideologie von Douglas Wilson, stellen eine direkte Herausforderung für die Trennung von Kirche und Staat, die Geschlechtergleichheit und die pluralistische Demokratie dar. Der christliche Nationalismus, eine wachsende politische Kraft, die eng mit der Republikanischen Partei und Donald Trump verbunden ist, strebt eine grundlegende Umgestaltung der amerikanischen Regierung und Gesellschaft an. Die Reaktionen zeigen tiefe Spaltungen und wachsende Besorgnis über die Erosion demokratischer Normen. Die fortgesetzte Mainstream-Etablierung dieser Ideologie könnte die Polarisierung verstärken, die Kompromissfindung untergraben und bürgerliche Freiheiten sowie Minderheitenrechte einschränken. Patriarchalische Strukturen und die Ablehnung von Gleichberechtigung könnten zu einem Rückschritt führen. Die "Kreuzzugs"-Rhetorik und Dämonisierung politischer Gegner erhöhen das Risiko politischer Gewalt und gefährden die Stabilität der Demokratie. Der Aufstieg des christlichen Nationalismus, besonders mit Persönlichkeiten wie Hegseth in Machtpositionen, zielt auf die systematische Aushöhlung des US-Verfassungsrahmens ab, indem grundlegende Konzepte neu interpretiert werden, um eine theokratische Vision zu verwirklichen. Dies ist ein tiefgreifender Versuch, das philosophische und rechtliche Fundament der Nation zu verändern, was zu einem weniger demokratischen, weniger pluralistischen und autoritäreren Staat führen könnte.

  • "Das Sterben der Demokratie" - Eine eindringliche Warnung von Peter R. Neumann und Richard C. Schneider - Pflichtlektüre!

    Eine Buchvorstellung "Das Sterben der Demokratie" von Peter R. Neumann und Richard C Schneider, erschienen am 12. August 2025 im Rohwolt Verlag Berlin Die schleichende Gefahr: Wie Rechtspopulisten Europas Demokratien aushöhlen Überall in Europa – und mit Donald Trump auch in den USA – gewinnen Rechtspopulisten an Einfluss. Ihr Ziel: die schrittweise Erosion der liberalen Demokratie. Unter dem Vorwand, das „wahre Volk“ gegen Migration, vermeintliche Eliten und einen angeblich drohenden „linken Totalitarismus“ zu schützen, attackieren sie gezielt die tragenden Säulen des Rechtsstaats. Der Politikwissenschaftler Peter R. Neumann , einer der international gefragtesten Extremismusexperten, und der vielfach ausgezeichnete Journalist Richard C. Schneider  haben in Ungarn, Frankreich, den Niederlanden, Italien und den USA untersucht, wie dieser Prozess verläuft – und was das für Deutschland bedeutet. Ihr Befund ist eindeutig: Die größte Gefahr liegt nicht im abrupten Zusammenbruch der Demokratie, sondern in ihrem schleichenden, kaum bemerkten Sterben. Von innen ausgehöhlt Neumann und Schneider beschreiben, wie nach einer Machtübernahme ein systematischer Umbau beginnt: Die Unabhängigkeit der Justiz wird untergraben, die Vielfalt der Medien beschnitten, das Parlament geschwächt, Wahlverfahren manipuliert. Alles zielt darauf, Kontrollinstanzen auszuschalten und den eigenen Machterhalt zu sichern. Die Folgen reichen von autokratischer Machtkonzentration bis zur Öffnung der Tür für offen faschistische Strukturen. Lehren aus dem Ausland Das Buch zieht eine klare Lehre: Bürgerlich-konservative Parteien, die mit Rechtspopulisten kooperieren, untergraben ihre eigene Existenz. Erfolgreiche Gegenstrategien erfordern eine konsequente Brandmauer  – und aktives politisches Handeln. Liberale Demokraten müssten nicht nur Populisten entlarven, sondern auch eigene, überzeugende Antworten liefern, besonders in konfliktträchtigen Themenfeldern wie Migration. Neumann und Schneider plädieren dafür, aus der politischen „Blase“ auszubrechen: Präsenz in Betrieben, auf der Straße und in den sozialen Medien sei ebenso entscheidend wie die Fähigkeit, greifbare Alternativen anzubieten. Das Buch Anhand konkreter Fallstudien aus fünf Ländern analysieren die Autoren die Mechanismen populistischer Machtsicherung und formulieren Handlungsempfehlungen für Deutschland. Titel: Das Sterben der Demokratie Verlag:  Rowohlt, Berlin Umfang:  224 Seiten Preis:  24 Euro (Print), auch als E-Book und Hörbuch (Audible) erhältlich Die Autoren Peter R. Neumann   (*4. Dezember 1974, Würzburg) ist Professor für Security Studies am King’s College London und einer der führenden Experten für Terrorismus- und Radikalisierungsforschung. Er gründete 2008 das International Centre for the Study of Radicalisation (ICSR) und leitete es bis 2018. Zuvor arbeitete er als Rundfunkjournalist, u. a. für die Deutsche Welle. Zu seinen Büchern zählen Old and New Terrorism  (2009), Radicalized  (2016), Die neue Weltunordnung  (2022), Logik der Angst  (2023) und Die Rückkehr des Terrors  (2024). Richard C. Schneider  (*6. Januar 1957, München) war Leiter der ARD-Studios in Tel Aviv und Rom und später leitender Redakteur in Tel Aviv. Er berichtet seit Jahrzehnten über Europa, den Nahen Osten und die USA, u. a. in preisgekrönten TV-Reportagen, Dokumentationen und Büchern wie Zwischenwelten. Ein jüdisches Leben im heutigen Deutschland  (1994) und Alltag im Ausnahmezustand  (2018). Für seine Arbeit erhielt er u. a. den Bayerischen Fernsehpreis, den CIVIS Medienpreis, den Grimme-Preis und den Grimme Online Award.

  • Dein Mut leuchtet weiter, als du denkst

    Du musst auch nicht der Mensch sein, der immer strahlt. Aber du trägst ein Licht in dir. Und manchmal reicht genau das: ein Moment Klarheit, ein bisschen Mut, ein echtes Herz. (c) Richard Krauss / EMET NEWS PRESS Dein Licht zählt. Nicht weil es grell ist, sondern weil es authentisch ist. Es macht einen Unterschied. Für andere. Für dich. Wir leben in einer Welt, in der vieles gleichzeitig ist: laut und leer, vernetzt und einsam, hoffnungsvoll und zum Weglaufen. Und du stehst mittendrin. Mit Fragen, mit Wut, mit Träumen. Mit allem, was dich ausmacht. Und dass wir so sind, wie wir sind ist kein Zufall. Unsere Fähigkeit dazu kommt von Gott. Seine Liebe ist es, die uns befähigt, die Frucht des Lichts zu tragen, die uns die Güte, Gerechtigkeit und Wahrheit in unser Leben und in die Welt legen lässt. genesis brass Lust auf mehr? "Ihr seid das Salz der Erde, ihr seid das Licht der Welt", so der Kontext unseres Gottesdienstes am kommenden Sonntag 10. August um 10:15 Uhr in der Auferstehungskirche in Schwebheim. Schön dass ihr dabei gewesen seid und danke für eure Wertschätzung! Das nächste mal sehen wir uns am 24.08.2025 wieder um 10:15 Uhr. Seite aktualisiert 10.08.2025 - 14:55

  • Dolphin-2-Klasse: Strategische Erprobung unter Beobachtung

    Die unerwartete Sichtung eines U-Boots vor der deutschen Ostseeküste bei Rügen Anfang August 2025, die zunächst für öffentliche Spekulationen sorgte, hat sich als routinemäßige, jedoch hochsensible Seeerprobung der INS Drakon herausgestellt. Dieses hochmoderne U-Boot der Dolphin-2-Klasse, gefertigt von Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) in Kiel unterstreicht die fortgesetzte Bedeutung deutscher Werftkompetenz für internationale Seestreitkräfte. Symbolbild Uboot Zwischen dem 7. und 10. August 2025 wurde vor Sassnitz auf Rügen ein zunächst „unbekanntes“ U-Boot gesichtet. Die Sichtung erfolgte inmitten erhöhter ziviler Aktivität aufgrund der Vorbereitungen für das internationale Segelrennen SailGP und eines deutlichen Anstiegs des Tourismus. Dadurch wurde das U-Boot gefilmt und das Video von Rene Baier über soziale Medien weit verbreitet, was zu einer 24-stündigen Sperrung seines Facebook-Profils führte. Nach Angaben von Baier forderte ihn Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) zur Löschung des Videos auf. Die Wasserschutzpolizei bestätigte die Zugehörigkeit des U-Boots zu TKMS, während sich das Unternehmen auf militärische Geheimhaltung berief und keine offizielle Stellungnahme abgab. Der NDR veröffentlichte das Video dennoch. Das U-Boot wurde als INS Drakon identifiziert, ein Neubau von TKMS . Es handelt sich um ein konventionelles Boot der Dolphin-2-Klasse mit einem speziellen Design für anspruchsvolle Anforderungen. Spekulationen sprechen von einem vergrößerten Turm für ein vertikales Startsystem oder spezielle Abteilungen für Drohnen oder UUVs. Die Drakon befand sich während der Sichtung in einer Testphase vor ihrer geplanten Auslieferung und nutzte die Gewässer vor Rügen gezielt wegen deren Tiefe, Nähe zur Werft und strategischer Sicherheit, insbesondere gegenüber russischer Ausspähung angesichts der erhöhten militärischen Aktivitäten in der Ostsee. Die Ostsee ist seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine und zunehmender Berichte über Sabotageakte an Unterseeinfrastruktur ein besonders sensibler Raum mit „fortschreitender Militarisierung“. Im Juni 2025 fand dort das NATO-Manöver BALTOPS statt, was die strategische Bedeutung der Region unterstreicht. Die Sichtung der Drakon fiel in die Zeit nach BALTOPS, in der das öffentliche Interesse an Marinebewegungen und Sicherheit groß war. Weitere maritime Ereignisse rund um Rügen im August 2025 erhöhten die Komplexität: Die Indienststellung eines neuen Hochsee-Zollkreuzers, eines Hochseeschleppers der Marine und Umweltkontroversen um das LNG-Terminal Mukran. Die Vielzahl gleichzeitiger Aktivitäten erschwerte die Identifikation einzelner Schiffe und begünstigte Spekulationen. Der Vorfall zeigt den grundlegenden Konflikt zwischen militärischer Geheimhaltung und öffentlicher Beobachtung im digitalen Zeitalter. Insbesondere die Kommunikationsstrategie von Rüstungsunternehmen steht durch Bürgerjournalismus und schnelle Informationsverbreitung unter Druck. Im Kontext Mit dem Begriff OPSEC (operational security) bezeichnet man Militär-Praktiken zum Schutz sensibler Informationen, indem auch scheinbar harmlose Einzelangaben im Gesamtbild unter Verschluss gehalten werden. Angesichts der aktuellen Lage in der Ostsee wird die Notwendigkeit solcher Methoden deutlich – Sichtungen strategischer Güter wie der Drakon könnten zukünftig häufiger auftreten und erfordern flexible Informationspolitik. Der 5-stufige OPSEC-Prozess OPSEC wird in der Regel in fünf Schritten umgesetzt: Identifizierung kritischer Informationen:  Zuerst musst du festlegen, welche Informationen für dich oder deine Organisation wertvoll sind und geschützt werden müssen. Das können Geschäftsgeheimnisse, persönliche Pläne, strategische Entscheidungen oder vertrauliche Kundendaten sein. Analyse möglicher Bedrohungen:  Wer könnte deine Informationen wollen? Das können Konkurrenten, Kriminelle oder sogar neugierige Dritte sein. Du analysierst, welche Absichten diese Gegner haben könnten und wie sie versuchen würden, an deine Informationen zu gelangen. Analyse von Schwachstellen:  Hierbei bewertest du deine eigenen Gewohnheiten, Prozesse und Systeme. Wo gibt es Lücken, durch die die kritischen Informationen preisgegeben werden könnten? Das können ungesicherte Kommunikationskanäle, unbedachte Gespräche oder schlecht geschützte Geräte sein. Bewertung des Risikos:  In diesem Schritt bewertest du die Wahrscheinlichkeit, dass die Schwachstellen von den Bedrohungen ausgenutzt werden, und welche Auswirkungen das hätte. So kannst du die größten Risiken priorisieren. Anwenden von Gegenmaßnahmen:  Nun entwickelst du Maßnahmen, um die identifizierten Schwachstellen zu beseitigen oder zu minimieren. Das können Verhaltensänderungen, die Einführung neuer Sicherheitsrichtlinien oder der Einsatz von spezieller Technologie sein. Glossar BALTOPS (Baltic Operations):   Ein jährliches, groß angelegtes Marinemanöver der NATO in der Ostsee, das die Interoperabilität und gemeinsame Verteidigungsfähigkeiten der Mitgliedstaaten trainiert. Dolphin-2-Klasse:   Eine Klasse von konventionellen (nicht-nuklearen) U-Booten, die von Deutschland entwickelt und gebaut werden. Sie sind bekannt für ihre fortschrittlichen Fähigkeiten und Stealth-Eigenschaften. Havariekommando:  Eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer in Deutschland, die für die Koordination und Leitung von Maßnahmen bei komplexen maritimen Notfällen und Umweltgefahren auf See zuständig ist. INS Drakon:  Ein hochmodernes U-Boot der Dolphin-2-Klasse, das von Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) für x gebaut wird. Kap Arkona:  Eine markante Steilküste auf der Insel Rügen in der Ostsee, bekannt für ihre Leuchttürme und als geografischer Orientierungspunkt. LNG (Liquefied Natural Gas):  Verflüssigtes Erdgas, das als umweltfreundlicherer Kraftstoff für Schiffe und andere Anwendungen eingesetzt wird. NATO (North Atlantic Treaty Organization):  Die Nordatlantikvertrags-Organisation, ein militärisches Bündnis von 32 nordamerikanischen und europäischen Ländern, das auf einem System der kollektiven Verteidigung basiert. OPSEC (Operational Security):  Ein Prozess, der darauf abzielt, kritische Informationen über militärische Operationen oder sensible Aktivitäten zu identifizieren und zu schützen, um zu verhindern, dass potenzielle Gegner diese Informationen nutzen können. Seeerprobungen:  Umfassende Testfahrten und Prüfungen, die ein Schiff (insbesondere ein U-Boot) nach dem Bau und vor der offiziellen Indienststellung durchläuft, um seine Systeme, Leistung und Seetüchtigkeit zu validieren. Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS):  Ein führendes europäisches Marineunternehmen mit Sitz in Kiel, Deutschland, spezialisiert auf den Bau von U-Booten, Überwasserschiffen und maritimer Elektronik. UUVs (Unmanned Underwater Vehicles):  Unbemannte Unterwasserfahrzeuge, die für verschiedene maritime Missionen wie Aufklärung, Minenjagd oder Forschung eingesetzt werden können. VLS (Vertical Launch System):  Ein Raketenstartsystem auf Schiffen, bei dem Raketen vertikal aus Silos abgefeuert werden, was eine schnelle und flexible Reaktion ermöglicht.

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