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KOMMENTAR: Rückfall in autoritäre Muster:
Das Transmenschen-Register als Angriff auf
die offene Gesellschaft –
Verordnungen im Stealthmodus

Richard Krauss

11. Juli 2025

Digitale Brandmarkung: Das BMI macht
Transmenschen erneut zur Zielscheibe
staatlicher Kontrolle

Was das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) mit der geplanten Verordnung zum Sonderregister (Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen) für Transmenschen vorlegt, ist mehr als ein bürokratischer Vorgang – es ist ein Angriff auf Grundrechte, auf das gesellschaftliche Klima und letztlich auf die Würde des Menschen, wie sie das Grundgesetz garantiert.


Bereits der Start des Gesetzgebungsverfahrens ist ein Lehrstück in Sachen Abschottung.


Die betroffenen Verbände wurden systematisch vom Konsultationsprozess ausgeschlossen, der Referentenentwurf blieb unter Verschluss. Offenheit? Fehlanzeige.


Stattdessen erleben wir eine Politik, die auf Kontrolle der Deutungshoheit setzt und kritische Stimmen systematisch fernhält. Die Öffentlichkeit erfährt erst von den Plänen, als sie längst weit fortgeschritten sind – zu einem Zeitpunkt, an dem Protest schwerer zu organisieren ist und die Zivilgesellschaft vor vollendete Tatsachen gestellt wird.


Die Frage nach dem Grund dieser Intransparenz ist zwingend: Wer profitiert davon, wenn Debatte verhindert, Kritik ausgeblendet und Betroffene entmündigt werden?


Die Rückkehr zu einer Registerpolitik für Transmenschen erinnert fatal an die „Transvestiten-Karteien“ der Weimarer Republik und NS-Zeit – ein Skandal, den man in einer offenen Gesellschaft längst überwunden glaubte.


Die dauerhafte Speicherung sensibler Daten erhöht das Risiko von Diskriminierung, Missbrauch und gesellschaftlicher Stigmatisierung erheblich.


Juristische und verfassungsrechtliche Bewertung:  Das Grundgesetz stellt in Artikel 1 klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die geplante Verordnung verletzt dieses Prinzip in mehrfacher Hinsicht:


Recht auf informationelle Selbstbestimmung: 

Die dauerhafte Speicherung und Markierung früherer Geschlechtseinträge ist ein massiver Eingriff in dieses Grundrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass personenbezogene Daten nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden dürfen. Ein Sonderregister für eine klar umrissene Minderheit widerspricht diesen Anforderungen.


Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG):

 Die explizite Kennzeichnung betrifft ausschließlich eine Minderheit und kann als unzulässige Diskriminierung gewertet werden. Das Grundgesetz verbietet Sondergesetze oder -register, die einzelne Gruppen stigmatisieren oder benachteiligen.


Persönlichkeitsschutz (Art. 1 GG): 

Die Offenlegung und dauerhafte Nachvollziehbarkeit früherer Identitätsdaten widerspricht dem Schutz der Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.


Gesellschaftliche und historische Dimension

Die Konstruktion eines Registers für Transmenschen steht in der Tradition staatlicher Überwachung und Ausgrenzung von Minderheiten. Die Geschichte zeigt, dass solche Register zur Entrechtung und Verfolgung missbraucht werden können. Die dauerhafte Erfassung und Markierung einer ohnehin marginalisierten Gruppe steht im Widerspruch zu den Prinzipien einer offenen und demokratischen Gesellschaft.


Politische Verantwortung und offene Fragen


Die politische Verantwortung liegt klar bei Alexander Dobrindt und der CSU. Wer Transparenz verweigert, muss erklären, was er zu verbergen hat. 

Gerade wenn Grundrechte und Minderheitenschutz auf dem Spiel stehen, ist es Aufgabe der Öffentlichkeit und der Medien, nach den Gründen für diese Intransparenz zu fragen – und klare Antworten einzufordern. Wem dient das Schweigen? Wer profitiert davon? Und was sagt es über das Verständnis von Rechtsstaat und Minderheitenschutz in der CSU-geführten Innenpolitik aus?


Rückschritt oder kalkulierte Provokation?


Man fragt sich unweigerlich: Was kommt als Nächstes? Die Wiedereinführung des § 175?


Die Vorstellung, dass der Staat erneut Listen über Minderheiten anlegt, weckt düstere Assoziationen an Zeiten, die längst überwunden schienen.


Oder erleben wir hier lediglich eine rüpelhafte Provokation, ein kalkuliertes Spiel mit Empörung, um die Öffentlichkeit zu polarisieren und die eigene Anhängerschaft – ganz im Sinne einer „MAGA“-Logik – zu mobilisieren?


Die Instrumentalisierung von Minderheitenrechten für politische Inszenierungen ist ein brandgefährliches Spiel. Sie befeuert Gewalt gegen queere Menschen und manipuliert die öffentliche Meinung.


Sie schürt Ressentiments, verschiebt Debatten nach rechts und stellt Grundrechte zur Disposition.


Die brandgefährlichen Mechanismen zeigen auch die herabwürdigende und rücksichtslose Ideologie eines milde lächelnden Minister Dobrindt mit autoritärer knallharter Orchestrierung von Linnemann, Glöckner Merz und Spahn.


Glossar: Trans Personen sind Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Sie passen häufig Namen und/oder Geschlechtseintrag an ihre Identität an. Dazu zählen trans Frauen, trans Männer und nichtbinäre Menschen.

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