Richard Krauss
8. Juli 2025
Systematische sexualisierte Gewalt
als strategisches Kriegsverbrechen:
Ausmaß, Muster und Tatorte
„A Quest for Justice. October 7 and Beyond“: Der Dinah-Projekt-Bericht zu den Greueltaten des 7. Oktober
(Der Text wurde nach IHRA-Standard vor der Veröffentlichung überprüft)
Am 7. Oktober 2023 überfiel die vom Iran finanzierte Terrororganisation Hamas Israel mit einer Gewalt, die in ihrer Brutalität und Systematik neue Maßstäbe setzte. Der Angriff zielte nicht nur auf militärische Einrichtungen, sondern richtete sich mit besonderer Grausamkeit gegen die Zivilbevölkerung.
Sexualisierte Gewalt wurde dabei als gezielte Waffe eingesetzt, um die israelische Gesellschaft zu demoralisieren, zu entmenschlichen und kollektive Angst zu säen.
Der Bericht „A Quest for Justice. October 7 and Beyond“ des Dinah-Projekts ist die bislang umfassendste juristische, forensische und gesellschaftliche Analyse dieser Verbrechen und ihrer Tragweite.
Kontext und Zielsetzung
Der Bericht entstand vor dem Hintergrund eines Angriffs, der nicht nur militärische, sondern explizit gesellschaftliche und psychologische Ziele verfolgte. Das Dinah-Projekt verfolgt das Ziel, die Verbrechen umfassend zu dokumentieren, Gerechtigkeit für die Opfer zu ermöglichen und neue juristische sowie beweisrechtliche Standards für die internationale Strafverfolgung von konfliktbezogener sexualisierter Gewalt (CRSV) zu etablieren.
Methodik und Evidenzrahmen
Die Autorinnen des Berichts stützen sich auf eine Vielzahl von Beweisquellen:
Überlebendenaussagen: Direkte Berichte von Geiseln und Überlebenden, die sexualisierte Gewalt erlebten oder beobachteten.
Augen- und Ohrenzeugen: Zeugenaussagen von Menschen, die Übergriffe sahen oder Schreie und Hilferufe hörten.
Ersthelfer- und Gerichtsmedizinerberichte: Befunde von Rettungskräften und Pathologen, die Opfer bargen und untersuchten.
Visuelle und audiovisuelle Beweise: Fotos, Videos, abgehörte Gespräche, die sexualisierte Gewalt und Demütigung dokumentieren.
Forensische und digitale Beweise: Körperliche Spuren, Verletzungsmuster, digitale Aufnahmen, abgehörte Kommunikation.
Diese Matrix ermöglicht es, Beweise nach Nähe zum Geschehen und Beweiskraft zu gewichten und auch ohne direkte Opferaussagen ein belastbares Gesamtbild zu rekonstruieren.
Ausmaß und Muster der sexualisierten Gewalt
Die Verbrechen konzentrierten sich auf das Nova-Musikfestival, Route 232, die Militärbasis Nahal Oz sowie die Kibbuzim Re’im, Nir Oz und Kfar Aza.
Die Formen der Gewalt reichten von Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen über Genitalverstümmelungen bis hin zu öffentlicher Demütigung und Missbrauch in Gefangenschaft (erzwungene Nacktheit, Drohungen mit Zwangsheirat, Misshandlungen).
Viele Opfer wurden gefesselt, entkleidet, vergewaltigt, verstümmelt und anschließend ermordet. Überlebende berichten von fortgesetzter sexualisierter Gewalt während der Geiselhaft, darunter erzwungene Nacktheit, Drohungen mit Zwangsheirat und wiederholte Übergriffe.
Die Täter zielten darauf ab, die Opfer öffentlich zu erniedrigen und die Gemeinschaft kollektiv zu traumatisieren.
Beweisführung und Herausforderungen
Die Beweislage ist prekär: Die meisten Opfer wurden ermordet, viele Überlebende sind schwer traumatisiert. Klassische Beweisführungsparadigmen, die auf direkte Opferaussagen setzen, greifen hier nicht.
Das Dinah-Projekt etabliert daher eine evidenzbasierte Matrix und fordert eine Erweiterung der Beweisstandards:
Augen- und Ohrenzeugenberichte werden als gleichwertige Beweise anerkannt.
Res-Gestae-Aussagen (spontane Opferberichte unmittelbar nach der Tat) erhalten besonderes Gewicht.
Indizienbeweise und Mustererkennung
werden genutzt, um Systematik und Planung zu belegen.
Die Herausforderungen umfassen zerstörte Tatorte, gesellschaftliche Stigmatisierung, fehlende forensische Beweise und die Tatsache, dass viele Opfer nicht aussagen können.
Juristische Innovation: Kollektive Verantwortung
Der Bericht fordert eine Erweiterung der strafrechtlichen Verantwortung auf sämtliche Teilnehmer des Angriffs. Grundlage ist die Anwendung der Doktrin der gemeinsamen kriminellen Unternehmung (Joint Criminal Enterprise, JCE) und der abgeleiteten Haftung (Derivative Liability).
Wer sich bewusst an einem Angriff mit genocidaler Ideologie beteiligt, trägt Verantwortung für sämtliche begangene Verbrechen, auch für sexualisierte Gewalt.
Die Täter waren durch eine antisemitische, genocidale Ideologie indoktriniert, die die systematische Enthemmung und Dehumanisierung der Opfer ermöglichte.
Internationale Einordnung und Bestätigung
Der Bericht stützt sich auf internationale Rechtsgrundlagen und wird von unabhängigen Quellen bestätigt:
UN-Berichte: Die UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten (SRSG-SVC) und die Kommission für Menschenrechte (CoI) bestätigen Muster sexualisierter Gewalt an mindestens sechs Orten und erkennen die systematische Natur der Verbrechen an.
Internationaler Strafgerichtshof (ICC): Haftbefehl gegen Hamas-Kommandeure u. a. wegen sexualisierter Gewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Menschenrechtsorganisationen: Human Rights Watch und Amnesty International dokumentieren sexualisierte Gewalt, betonen aber die Herausforderungen bei der Beweisführung und die Notwendigkeit weiterer unabhängiger Untersuchungen.
Empfehlungen des Berichts
Anerkennung von CRSV: Konfliktbezogene sexualisierte Gewalt muss als eigenständige Kategorie mit spezifischen Beweisregeln anerkannt werden.
Erweiterte Beweisaufnahme: Die Beweisführung soll nicht mehr ausschließlich auf direkte Opferaussagen gestützt werden, sondern auch auf Mustererkennung, Indizien und Zeugenaussagen.
Gemeinsame und abgeleitete Verantwortung: Anwendung der genannten strafrechtlichen Prinzipien auf alle Angreifer.
Spezialisierte Einheiten: Aufbau und Schulung von Ermittlungs- und Strafverfolgungseinheiten, die auf CRSV spezialisiert sind.
UN-Blacklist: Aufnahme von Hamas in die UN-Liste von Organisationen, die sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe einsetzen.
Internationale Zusammenarbeit: Förderung weiterer Untersuchungen und Austausch bewährter Praktiken.
Gesellschaftliche und politische Bedeutung
Der Bericht fordert eine an die Realität bewaffneter Konflikte angepasste Beweisführung und betont die gesellschaftliche Verpflichtung zur Anerkennung und Verfolgung sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe.
Die entwickelten evidenz- und rechtlichen Rahmenbedingungen dienen als Vorbild für andere Konfliktregionen. Gerechtigkeit für die Opfer ist eine historische, gesellschaftliche und strafrechtliche Verpflichtung.
Schlussfolgerung
„A Quest for Justice. October 7 and Beyond“ setzt neue Maßstäbe für die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Greueltaten vom 7. Oktober 2023.
Die detaillierte Analyse und die vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab, Straflosigkeit zu beenden, internationale Standards im Umgang mit sexualisierter Gewalt in Konflikten zu etablieren und Gerechtigkeit für die Opfer zu schaffen.
Der Bericht fordert eine konsequente Anerkennung des kollektiven Schadens, innovative juristische Ansätze und eine Erweiterung der Beweisstandards.
Die Empfehlungen besitzen Signalwirkung für die internationale Strafverfolgung und Prävention vergleichbarer Verbrechen. Die systematische Anwendung sexualisierter Gewalt als strategisches Kriegsverbrechen am 7. Oktober 2023 wird durch eine breite Evidenzbasis, internationale Bestätigungen und einen neuen juristischen Rahmen belegt.
Damit wird ein entscheidender Beitrag zur historischen Aufarbeitung und zur Entwicklung globaler Standards im Umgang mit CRSV geleistet.
Vertiefende Aspekte und internationale Relevanz
Die Autoren des Berichts betonen, dass sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten nicht als „Kollateralschaden“, sondern als gezielte Strategie zu betrachten ist.
Der Bericht analysiert, wie die gezielte öffentliche Zurschaustellung von Opfern, die systematische Demütigung und die Zerstörung individueller wie kollektiver Identität eine neue Qualität von Kriegsverbrechen markieren.
Die gezielte Ermordung der Opfer nach den Übergriffen diente der dauerhaften Verschleierung der Taten und der Verhinderung von Zeugenaussagen.
Die internationale Dimension wird durch die Einbindung von UN-Berichten, ICC-Haftbefehlen und der Analyse internationaler Rechtsgrundlagen unterstrichen.
Die Empfehlungen des Berichts sind explizit auf die internationale Gemeinschaft ausgerichtet: Sie fordern eine Anpassung der Beweisstandards, die Einrichtung spezialisierter Ermittlungs- und Strafverfolgungseinheiten und die konsequente Sanktionierung von Organisationen, die sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe einsetzen.
Ausblick
Der Dinah-Projekt-Bericht ist ein Meilenstein in der internationalen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in bewaffneten Konflikten. Er zeigt, dass klassische juristische und forensische Methoden an ihre Grenzen stoßen, wenn Täter systematisch auf die Vernichtung von Beweisen und die dauerhafte Traumatisierung der Überlebenden setzen.
Die vorgeschlagenen neuen Paradigmen – etwa die stärkere Gewichtung von Mustererkennung, Indizien und Zeugenberichten – könnten künftig weltweit Anwendung finden.
Der Bericht fordert eine konsequente gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt als strategischem Mittel der Kriegsführung und setzt damit einen neuen Standard für die internationale Strafverfolgung und Prävention solcher Verbrechen.
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Ergänzung durch den Autor:
Psychologische Einordnung des Täterverhaltens beim Hamas-Angriff am 7. Oktober: Fachspezifisch-akademische Perspektive
Das Täterverhalten im Kontext der sexualisierten Gewalt während des Hamas-Angriffs am 7. Oktober 2023 lässt sich aus psychologischer Sicht als Resultat multipler, sich wechselseitig verstärkender Mechanismen beschreiben, die in der einschlägigen Fachliteratur zu kollektiver Gewalt, sozialpsychologischer Enthemmung und ideologischer Radikalisierung umfassend untersucht sind.
1. Sozialpsychologische Enthemmung und Gruppendynamik
Deindividuationseffekte: In Situationen massiver kollektiver Gewalt, insbesondere im Rahmen bewaffneter Gruppen, kommt es zu einer Auflösung individueller Verantwortlichkeit (Deindividuation). Die Täter erleben sich als Teil eines anonymisierten Kollektivs, was die Schwelle für normabweichendes und extremes Verhalten signifikant senkt.
Die klassische Forschung (z.B. Zimbardo, 1969; Reicher et al., 2008) weist nach, dass Gruppenkonformität und geteilte Ideologie die Bereitschaft zu Gewaltakten massiv erhöhen.
Gruppenkohäsion und Moral Disengagement:
Die Identifikation mit einer kämpfenden Einheit und die Internalisierung gruppenspezifischer Normen (Bandura, 1999: „Moral Disengagement“) führen zur Suspendierung individueller moralischer Skripte zugunsten kollektiver Zielsetzungen.
2. Ideologische Indoktrination und Dehumanisierung
Feindbildkonstruktion und moralische Legitimation:
Die Täter agierten auf Basis einer antisemitisch und genocidal aufgeladenen Ideologie, die in der Sozialpsychologie als zentrale Voraussetzung für extreme Gewalt gegen Fremdgruppen gilt (Staub, 1989). Durch Dehumanisierung werden Opfer als legitime Ziele entmenschlicht und die Schwelle für sexualisierte Gewalt sowie exzessive Brutalität weiter gesenkt.
Kognitive Umdeutung: Die Taten werden nicht als Verbrechen, sondern als legitimer Beitrag zu einer als „heilig“ konstruierten kollektiven Mission wahrgenommen. Dies entspricht dem Konzept des „cognitive reframing“ in der Gewaltforschung.
3. Sexualisierte Gewalt als strategisches Instrument
Funktionale Einbettung: Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten ist kein zufälliges Nebenprodukt, sondern wird gezielt als Waffe zur Demoralisierung, sozialen Zerstörung und kollektiven Traumatisierung eingesetzt (Cohen, 2013; Wood, 2009). Sie dient der Demonstration totaler Macht, der Zerstörung sozialer Bindungen und der nachhaltigen Destabilisierung der gegnerischen Gemeinschaft.
Soziale Kontrolle und Maskulinisierung: Die Täter nutzen sexualisierte Gewalt auch zur Reproduktion von Dominanzverhältnissen und zur Demütigung männlicher Gegner, indem sie deren „Unfähigkeit zum Schutz“ symbolisch exponieren (Baaz & Stern, 2013).
4. Individuelle und situative Faktoren
Opportunismus und situative Enthemmung: Neben kollektiven und ideologischen Faktoren wirken individuelle Motive wie Machtstreben, sexuelle Frustration und das Erleben von Straflosigkeit. In der Kriegsdynamik werden gesellschaftliche Normen außer Kraft gesetzt, was das Ausleben aggressiver und sadistischer Impulse erleichtert (Mullins, 2009).
Befehlsketten und institutionelle Duldung: Die Akzeptanz oder Förderung sexualisierter Gewalt durch Führungspersonen verstärkt die Wahrnehmung von Legitimität und Normalität solcher Taten (Levy & Sela-Shayovitz, 2017).
5. Synthese und Forschungsstand
Das Täterverhalten beim Hamas-Angriff am 7. Oktober ist aus akademischer Sicht als Resultat eines komplexen Zusammenspiels kollektiver Enthemmung, ideologischer Radikalisierung, strategischer Gewaltanwendung und individueller Dispositionen zu verstehen.
Die systematische Anwendung sexualisierter Gewalt erfüllt nach aktuellem Forschungsstand alle Kriterien für den gezielten Einsatz als Kriegswaffe und ist Ausdruck einer enthemmten Täterpsychologie im Kontext totaler Gewalt.
Zentrale Literatur zu diesem Abschnitt:
Bandura, A. (1999). Moral Disengagement in the Perpetration of Inhumanities. Personality and Social Psychology Review.
Baaz, M. E., & Stern, M. (2013). Sexual Violence as a Weapon of War? Perceptions, Prescriptions, Problems in the Congo and Beyond.
Cohen, D. K. (2013). Explaining Rape during Civil War: Cross-National Evidence (1980–2009). American Political Science Review.
Staub, E. (1989). The Roots of Evil: The Origins of Genocide and Other Group Violence.
Wood, E. J. (2009). Armed Groups and Sexual Violence: When Is Wartime Rape Rare? Politics & Society.
Zimbardo, P. G. (1969). The Human Choice: Individuation, Reason, and Order Versus Deindividuation, Impulse, and Chaos.
Weitere Ergänzungen durch den Autor :
Die psychosozialen und gesellschaftlichen Folgen, die Überlebende und Angehörige der Ermordeten nach den systematischen Gewalttaten des 7. Oktober 2023 erleiden, lassen sich als multidimensionale Traumafolgen mit weitreichenden individuellen und kollektiven Implikationen beschreiben.
Im Zentrum steht die Entwicklung schwerwiegender psychischer Störungen bei Überlebenden sexualisierter Gewalt, insbesondere posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS), komplexer Traumatisierung und dissoziativer Symptomatik.
Die einschlägige Forschung belegt, dass wiederholte, extreme Gewalt in einem Kontext kollektiver Demütigung und Ohnmacht das Risiko für chronische Traumafolgestörungen signifikant erhöht.
Typisch sind intrusive Erinnerungen, Hyperarousal, anhaltende Angst, Depression, Schuld- und Schamgefühle sowie eine fundamentale Erschütterung des Selbst- und Weltverständnisses. Die soziale Isolation wird durch Stigmatisierung und internalisierte Scham verstärkt, was die Inanspruchnahme von Hilfe und die soziale Reintegration zusätzlich erschwert.
Für Angehörige der Ermordeten manifestieren sich die Folgen häufig in Form komplizierter Trauerreaktionen, sekundärer Traumatisierung und anhaltender Ohnmachtsgefühle. Die Kenntnis der Umstände – insbesondere sexualisierter Gewalt – intensiviert die psychische Belastung und erschwert die Trauerverarbeitung.
Die Forschung zur sekundären Traumatisierung zeigt, dass auch indirekt Betroffene (Familienmitglieder, Ersthelfer) Symptome von PTBS, Depression und psychosomatischen Beschwerden entwickeln können. Familiäre und soziale Beziehungen sind häufig durch Spannungen, Schuldzuweisungen und Rückzug geprägt, was die Resilienz der Gemeinschaft weiter schwächt.
Auf gesellschaftlicher Ebene führt die gezielte Anwendung sexualisierter Gewalt zur Erosion sozialer Kohäsion und des Vertrauens in Institutionen. Die kollektive Erfahrung von Ohnmacht und Entmenschlichung kann zu transgenerationaler Traumatisierung führen, indem sie sich in Erziehungsstilen, Angststörungen und familiärer Instabilität manifestiert.
Die Forschung zu kollektiven Traumata belegt, dass solche Ereignisse das psychosoziale Gefüge ganzer Gemeinschaften über Generationen hinweg prägen können.
Die Bewältigung dieser Folgen erfordert eine multidisziplinäre Intervention: Neben spezialisierter Traumatherapie und psychosozialer Beratung sind gesellschaftliche Anerkennung, öffentliche Aufarbeitung und rechtliche Gerechtigkeit zentrale Voraussetzungen für individuelle und kollektive Heilung.
Die Implementierung internationaler Standards zur Dokumentation, Anerkennung und Prävention sexualisierter Gewalt ist essenziell, um Stigmatisierung zu begegnen und Wiederholung zu verhindern.
Zur besseren Verständlichkeit einzelner Themen ein Glossar:
A Quest for Justice. October 7 and Beyond
Titel des Berichts des Dinah-Projekts, der die Greueltaten, insbesondere sexualisierte Gewalt, während des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 umfassend dokumentiert und analysiert.
Association of Rape Crisis Centers in Israel (ARCCI)
Dachverband israelischer Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, der Krisenintervention, Therapie und Präventionsarbeit anbietet.
Augen- und Ohrenzeugenberichte
Aussagen von Personen, die Übergriffe direkt beobachtet oder akustisch wahrgenommen haben; dienen als wichtige Beweisquelle bei fehlenden Opferaussagen.
Beweismatrix
Systematische Kategorisierung und Gewichtung unterschiedlicher Beweisarten (z. B. Überlebendenaussagen, forensische Befunde, audiovisuelle Dokumente) zur Rekonstruktion von Tatmustern und zur juristischen Bewertung.
CRSV (Conflict-Related Sexual Violence)
Konfliktbezogene sexualisierte Gewalt; umfasst alle Formen sexualisierter Gewalt, die im Kontext bewaffneter Auseinandersetzungen strategisch eingesetzt werden.
DehumanisierungPsychologischer Prozess, bei dem Opfer als „weniger menschlich“ wahrgenommen werden, was extreme Gewaltanwendung, einschließlich sexualisierter Gewalt, erleichtert.
Doktrin der gemeinsamen kriminellen Unternehmung (Joint Criminal Enterprise, JCE)
Strafrechtliches Konzept, nach dem alle Mitglieder einer Gruppe für Verbrechen verantwortlich gemacht werden können, die im Rahmen einer gemeinsamen kriminellen Aktion begangen wurden.
Ersthelferberichte
Aussagen von Rettungskräften, medizinischem Personal oder Zivilisten, die direkt nach den Angriffen Opfer bargen oder behandelten und dabei Hinweise auf sexualisierte Gewalt dokumentierten.
Forensische Befunde
Medizinisch-wissenschaftliche Untersuchungen und Dokumentationen, die Verletzungen und Spuren sexualisierter Gewalt nachweisen und juristisch verwertbar machen.
Genozidale Ideologie
Weltanschauung, die auf die Vernichtung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe abzielt und als ideologischer Nährboden für systematische Gewalt dient.
IndizienbeweisBeweisführung, die sich auf Muster, Umstände und indirekte Hinweise stützt, wenn direkte Zeugenaussagen oder forensische Beweise fehlen.
Internationale Protokolle
Standardisierte Leitfäden (z. B. International Protocol on the Documentation and Investigation of Sexual Violence in Conflict) zur Dokumentation und Beweisführung bei sexualisierter Gewalt in Konflikten.
Joint Criminal Enterprise (JCE)Siehe: Doktrin der gemeinsamen kriminellen Unternehmung.
Kollektive Verantwortung
Juristisches und moralisches Prinzip, nach dem eine Gruppe oder Organisation für die von ihren Mitgliedern begangenen Verbrechen haftet, insbesondere bei systematischer Gewalt.
Komplexe Traumatisierung
Psychische Störung, die durch wiederholte, extreme Gewalt und Ohnmachtserfahrungen entsteht und zu langanhaltenden psychischen und physischen Beeinträchtigungen führt.
Mustererkennung
Analyse wiederkehrender Verhaltensweisen oder Tatmuster, um Systematik und Planung bei Verbrechen wie sexualisierter Gewalt nachzuweisen.
NATAL (Israel Trauma and Resiliency Center)Israelisches Traumazentrum, spezialisiert auf die Behandlung von Kriegs- und Terrortraumata, bietet Therapie, Krisenintervention und Präventionsprogramme.
Opferentschädigung
Rechtliche und finanzielle Unterstützung für Überlebende und Hinterbliebene von Gewaltverbrechen, bereitgestellt durch staatliche Stellen oder Hilfsorganisationen.
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden Ereignissen wie sexualisierter Gewalt auftritt und durch Symptome wie Flashbacks, Angst und Depression gekennzeichnet ist.
Res-Gestae-Aussagen
Spontane, unmittelbare Aussagen von Opfern oder Zeugen kurz nach einem Ereignis, die als besonders glaubwürdig gelten und juristisch relevant sind.
Sekundäre Traumatisierung
Psychische Belastung bei Angehörigen, Ersthelfern oder anderen indirekt Betroffenen, die durch die Auseinandersetzung mit den traumatischen Erlebnissen anderer entsteht.
Sexualisierte Gewalt
Alle Formen sexueller Übergriffe, Misshandlungen und Erniedrigungen, die gezielt zur Machtdemonstration, Demoralisierung und sozialen Zerstörung eingesetzt werden.
Stigmatisierung
Gesellschaftliche Ausgrenzung und Diskriminierung von Überlebenden sexualisierter Gewalt, die deren Heilung und soziale Reintegration erschwert.
Traumatherapie
Spezialisierte psychotherapeutische Behandlung zur Bewältigung und Verarbeitung von Traumafolgestörungen nach extremer Gewalt.
Trust Fund for Victims (TFV)Fonds des Internationalen Strafgerichtshofs zur finanziellen und psychosozialen Unterstützung von Opfern schwerer Menschenrechtsverbrechen.
UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten (SRSG-SVC)
Beauftragte der Vereinten Nationen, die internationale Untersuchungen zu sexualisierter Gewalt in Kriegen leitet und Empfehlungen für Prävention und Strafverfolgung gibt.
Überlebendenaussagen
Direkte Berichte von Opfern, die sexualisierte Gewalt erlebt oder beobachtet haben; zentrale Quelle für die Rekonstruktion von Tatabläufen.
Visuelle und audiovisuelle Beweise
Fotos, Videos, abgehörte Gespräche und andere digitale Dokumente, die sexualisierte Gewalt und deren Muster belegen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen
Nichtstaatliche Akteure, die Opfer unterstützen, Dokumentation betreiben und gesellschaftliche Aufklärung zu sexualisierter Gewalt fördern.