Richard Krauss
13. Juni 2024
Kann ein Grundstückseigentümer im Rahmen der Feststellung des Grundsteuerwerts für sein Grundstück den Nachweis eines niedrigeren Wertes erbringen?
Das Urteil des Bundesfinanzhofs befasst sich mit der Frage, ob ein Grundstückseigentümer im Rahmen der Feststellung des Grundsteuerwerts für sein Grundstück den Nachweis eines niedrigeren Wertes erbringen kann. Der Bundesfinanzhof entschied, dass dies grundsätzlich möglich ist, wenn der tatsächliche Wert des Grundstücks den festgestellten Wert deutlich unterschreitet.
Konkret ging es um ein Einfamilienhaus, dessen Grundsteuerwert vom Finanzamt auf 91.600 € festgesetzt wurde. Die Eigentümerin argumentierte, dass das Haus seit dem Baujahr 1880 nicht wesentlich renoviert wurde und der festgesetzte Wert daher zu hoch sei. Das Finanzgericht setzte daraufhin die Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids aus, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung bestanden.
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts. Er stellte klar, dass bei der Bewertung für Grundsteuerzwecke im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts möglich sein muss, wenn dieser deutlich unter dem festgestellten Wert liegt. Damit eröffnete der Bundesfinanzhof den Grundstückseigentümern die Möglichkeit, gegen zu hoch angesetzte Grundsteuerwerte vorzugehen. (Beschluss vom 27. Mai 2024, II B 78/23 (AdV)