Richard Krauss
26. Juni 2024
Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof
erlässt Haftbefehl
Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Juni 2024 in Gütersloh einen irakischen Staatsangehörigen festnehmen lassen, der im Verdacht steht, Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu sein.
Der Haftbefehl, ausgestellt vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 12. Juni 2024, führte zur Festnahme von Hazem A.-B. durch Beamte des Bundeskriminalamts.
Laut Haftbefehl wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, sich zwischen 2014 und 2017 im Irak als Kämpfer für den „Islamischen Staat“ betätigt zu haben. Er soll verschiedenen Kampfeinheiten zugewiesen gewesen sein und hierfür Zahlungen von der Organisation erhalten haben.
Noch am Tag seiner Festnahme wurde Hazem A.-B. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an. Die Bundesanwaltschaft begründet ihre Vorwürfe mit dem dringenden Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wie in § 129a Abs. 1 Nr. 1 und § 129b Abs. 1 StGB festgelegt.