Richard Krauss
24. Juli 2024
Bundesweite Durchsuchungen und Beschlagnahmungen wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten
aktualisiert: 24.07.2024 : 07:21
Berlin: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das "Islamische Zentrum Hamburg e.V." (IZH) und dessen bundesweite Teilorganisationen aufgrund extremistisch-islamistischer Aktivitäten und verfassungsfeindlicher Ziele verboten. Zu den verbotenen Organisationen gehören unter anderem die "Islamische Akademie Deutschland e.V.", der "Verein der Förderer einer iranisch-islamischen Moschee in Hamburg e.V." und das "Zentrum der Islamischen Kultur e.V." in Frankfurt (Main). Das Vermögen dieser Organisationen wird beschlagnahmt.
Heute Morgen fanden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in 53 Objekten in acht Bundesländern statt. Bereits am 16. November 2023 gab es Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben Bundesländern, bei denen umfassende Beweismittel sichergestellt wurden. Diese wurden seither ausgewertet, was zu dem heutigen Verbot führte.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte: „Wir haben heute das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ verboten, da es eine islamistische, totalitäre Ideologie in Deutschland propagiert. Diese Ideologie richtet sich gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und gegen unseren demokratischen Staat. Zudem unterstützen das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ und seine Teilorganisationen die Terroristen der ‚Hizb Allah‘ (Hezbollah) und verbreiten einen aggressiven Antisemitismus.
Nach den umfassenden Durchsuchungsmaßnahmen im November 2023 haben unsere Sicherheitsbehörden das beschlagnahmte Material sorgfältig ausgewertet. Die schweren Verdachtsmomente haben sich in diesen Ermittlungen so erhärtet, dass wir das Verbot heute ausgesprochen haben. Damit haben wir dem Treiben dieser Islamisten ein Ende gesetzt und einen weiteren konsequenten Schritt gegen islamistischen Extremismus getan.“
Faeser betonte die Unterscheidung zwischen Extremisten und dem friedlichen Ausüben des islamischen Glaubens: „Wir handeln nicht gegen eine Religion. Wir unterscheiden klar zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihren Glauben leben. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot betroffen.“
Das "Islamische Zentrum Hamburg e.V." agiert bundesweit und verfolgt Ziele, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Es verstößt gegen Strafgesetze und internationale Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und unterstützt Bestrebungen außerhalb Deutschlands, deren Ziele und Mittel unvereinbar mit den Grundwerten einer die Menschenwürde achtenden staatlichen Ordnung sind. Das IZH verbreitet die Ideologie der sogenannten "Islamischen Revolution" in Deutschland aggressiv und strebt deren Umsetzung an. Statt einer Gesellschaft basierend auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung propagieren das IZH und seine Teilorganisationen eine autoritär-theokratische Herrschaft. Das IZH verbreitet auch aggressiven Antisemitismus und unterstützt die in Deutschland verbotene Terrororganisation "Hizb Allah".
Das IZH tritt nach außen als tolerante, rein religiöse Einrichtung auf, agiert jedoch tatsächlich konspirativ und verfolgt eine politische Agenda, die die "Islamische Revolution" exportieren soll. Es propagiert eine Gesellschaftsordnung außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ohne freie Wahlen, Minderheitenschutz und Gewaltenteilung, sowie mit einer religiösen Justiz. Verschiedene Aktivitäten des IZH zeigen, dass es die militärisch-politische Dimension der sogenannten "Achse des Widerstands", insbesondere die Allianz mit der terroristischen "Hizb Allah", unterstützt und fördert.
Dies geschieht im vollen Wissen um die Ideologie und Ziele der "Hizb Allah", insbesondere dem fortwährenden bewaffneten Kampf gegen den Staat Israel. Trotz des 2020 verhängten Betätigungsverbots unterstützt das IZH weiterhin die "Hizb Allah".
Das Vorgehen richtet sich ausschließlich gegen die Verbreitung der demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Ideologie der "Islamischen Revolution". Die schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von diesem Verbot betroffen.
Das BMI spricht Verbote allein aufgrund fachlicher Gefahreneinschätzungen aus. Religion, Konfession oder Glaubenszweige spielen hierbei keine Rolle. Entscheidend sind das konkrete Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit. In der Vergangenheit wurden sowohl sunnitisch als auch schiitisch geprägte Vereinigungen im Bereich des islamistischen Extremismus verboten. Im Zuge des Verbots des IZH werden insgesamt vier schiitische Moscheen geschlossen. In Deutschland existieren schätzungsweise 150 bis 200 schiitische Gemeinden.
An den heutigen Maßnahmen und ihrer Vorbereitung waren das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei sowie die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer beteiligt.
Quellen: BMI, Berlin, Polizeibehörden der Länder
Hintergrund und Verbindungen
Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ist seit langem im Visier der deutschen Sicherheitsbehörden.
Verbindung zum Iranischen Regime:
Das IZH gilt als eine der wichtigsten schiitischen Einrichtungen außerhalb Irans und wird als eine Art Außenposten des iranischen Regimes betrachtet. Der Leiter des IZH wird vom iranischen Revolutionsführer ernannt und hat enge Verbindungen zum iranischen Regime
Der Verfassungsschutzbericht hebt hervor, dass das IZH ideologisch und personell stark vom Iran beeinflusst wird. Das Zentrum propagiert die Ideologie der "Islamischen Revolution" und verfolgt verfassungsfeindliche Ziele
Unterstützung von Hizb Allah:
Das IZH wird beschuldigt, die libanesische Terrororganisation Hizb Allah zu unterstützen, die in Deutschland seit 2020 verboten ist. Diese Unterstützung umfasst finanzielle und logistische Hilfe sowie ideologische Propaganda
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Antisemitische und extremistische Propaganda:
Das Zentrum verbreitet weiterhin Schriften von Revolutionsführer Khomeini, die antisemitische Stereotype enthalten und sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Diese Schriften rufen zur Anwendung der Scharia auf, einschließlich harter Strafen wie Steinigungen bei Ehebruch und öffentlichen Hinrichtungen von Homosexuellen
Quellen: ZDF,LTO,BMI