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Die Diskreditierung der
queeren Community
durch Rainer Wendt
Rechte Kulturkämpfe -
MAGA - Made in Germany

Richard Krauss

14. Juli 2025

Die orchestrierte Abwertung
queerer Menschen in Deutschland

Rainer Wendt, langjähriger Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft und CDU-Mitglied, ist für seine polarisierenden und provokanten autoritären öffentlichen Äußerungen bekannt. Besonders mit Blick auf die Sichtbarkeit queerer Menschen positioniert er sich offen gegen aktuelle Gleichstellungspolitik.


In Interviews und Gastbeiträgen, etwa im Magazin rechtskonservativen „Tichys Einblick“, spricht er von einer „Überbetonung einer kleinen Minderheit“ und wirft queeren Menschen vor, ihre Identität „aufzudrängen“. Symbole wie die Regenbogenfahne vor Polizeibehörden oder dem Bundestag bezeichnet er als „Kniefall vor einer Laune des Zeitgeistes“ und als Zeichen schwacher Führung.


Diese Rhetorik ist nicht bloß zugespitzt, sondern entspricht klassischen Mustern der Diskreditierung und Diffamierung. Anliegen einer gesellschaftlichen Minderheit werden als übertrieben, störend oder gar bedrohlich für die Allgemeinheit dargestellt. Minderheitenschutz und Gleichstellung werden als Privilegierung umgedeutet und als Gefahr für die Neutralität des Staates präsentiert.

 
Verfassungsrechtliche Einordnung

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 3 die Gleichbehandlung aller Menschen und verbietet ausdrücklich jede Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale, darunter auch die sexuelle Identität.


Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet den Staat, aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen und Gleichstellung zu fördern. Die Regenbogenfahne ist in diesem Kontext kein parteipolitisches Symbol, sondern Ausdruck der im Grundgesetz verankerten Werte von Toleranz, Offenheit und Antidiskriminierung. Wendts Abwertung dieser Symbole und Gleichstellungsbemühungen widerspricht damit eindeutig der verfassungsrechtlichen Auslegung und Praxis.


Wendt nutzt das Grundgesetz nur in seiner Argumentation vor allem, um für einen starken, ordnungsorientierten Staat zu werben. Dabei stellt er den Schutz der Mehrheit und die Bewahrung traditioneller Strukturen in den Vordergrund, während der Schutz von Minderheiten und deren Sichtbarkeit als Bedrohung für die Neutralität des Staates dargestellt werden.

Diese Sichtweise blendet jedoch aus, dass das Grundgesetz gerade als „Schutzmechanismus“ für Minderheitenrechte konzipiert wurde und dass der Staat verpflichtet ist, gegen Diskriminierung vorzugehen.


Gesellschaftliche Auswirkungen

Wendts Aussagen wirken weit über den Polizeiapparat hinaus. Seine abwertende Rhetorik gegenüber Minderheiten trägt zur gesellschaftlichen Stigmatisierung und Ausgrenzung queerer Menschen bei. Wenn er die Sichtbarkeit queerer Personen als „Laune des Zeitgeistes“ diffamiert und Symbole wie die Regenbogenfahne ablehnt, sendet das ein Signal der Ablehnung und Intoleranz. Dies schwächt das gesellschaftliche Klima für Vielfalt und fördert Vorurteile.

Minderheitenrechte werden so als Bedrohung für die Mehrheit dargestellt, was die gesellschaftliche Polarisierung und das Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen verstärkt. 


Die öffentliche Wahrnehmung der Polizei leidet darunter und nimmt Schaden

Die Polizei erscheint als skeptisch oder ablehnend gegenüber gesellschaftlicher Vielfalt und Gleichstellung. Das Vertrauen marginalisierter Gruppen in die Polizei wird dadurch weiter geschwächt.

Die Gefahr besteht, dass sich queere Menschen und andere Minderheiten weniger geschützt und respektiert fühlen und die Distanz zu staatlichen Institutionen wächst.


Wirkung auf Gewerkschaftsmitglieder der Polizei

Auch innerhalb der Polizeigewerkschaft hat Wendts Kommunikationsstil spaltende und diskriminierende Effekte. Für einen Teil der Mitglieder, die sich mit einer konservativen, ordnungsorientierten Linie identifizieren, wirken seine Aussagen bestätigend und stärken das Gefühl, gegen einen angeblichen gesellschaftlichen „Zeitgeist“ verteidigt zu werden. Diese Mitglieder erleben Wendt als authentischen Vertreter ihrer Interessen.


Für viele andere – insbesondere queere, junge oder progressiv eingestellte Polizistinnen und Polizisten – sind seine Aussagen jedoch ausgrenzend und verletzend. Sie fühlen sich durch die gewerkschaftliche Führung nicht repräsentiert, sondern stigmatisiert. Die Folge sind Frustration, Rückzug aus gewerkschaftlicher Arbeit und ein geschwächtes Gemeinschaftsgefühl.


Die Bereitschaft, sich offen zu Diversität und Gleichstellung zu bekennen, sinkt, wenn die Führung diskriminierende Positionen vertritt. Dies scheint beabsichtigt. Das Arbeitsklima in der Polizei wird dadurch negativ beeinflusst.

Diskriminierende Aussagen von Führungspersonen legitimieren Vorurteile und können Mobbing oder Ausgrenzung von Minderheiten innerhalb der Polizei Vorschub leisten. Gleichzeitig fühlen sich Kolleginnen und Kollegen, die sich für eine offene und inklusive Polizei einsetzen, isoliert oder entmutigt.


Politische Orchestrierung und Parallelen zur MAGA-Rhetorik

Darüber hinaus reiht sich Wendt mit seiner Haltung in eine konservative bis rechtspopulistische Kommunikationsstrategie ein, wie sie auch von Akteuren wie Friedrich Merz und Jens Spahn verfolgt wird. Die Ablehnung der Regenbogenflagge am Bundestag, die Diffamierung von Gleichstellungspolitik und die bewusste Skandalisierung von Minderheitenrechten sind Bestandteile einer orchestrierten Kampagne gegen gesellschaftlichen Fortschritt. 


Diese Strategie ähnelt in ihrer Zuspitzung und Emotionalisierung der US-amerikanischen MAGA-Bewegung: Minderheiten werden als Bedrohung dargestellt, gesellschaftliche Vielfalt wird abgewertet, und die Mehrheit wird als Opfer eines angeblichen Zeitgeistes inszeniert.

 

Offensive Haltung gegen Diskriminierung – Keine Toleranz für Ausgrenzung

Wer dem Erstarken queerfeindlicher und diskriminierender Tendenzen wirklich entgegentreten will, muss mehr tun als auf rechtliche Möglichkeiten zu verweisen oder auf gesellschaftliche Veränderung zu hoffen.


Es braucht eine offensive, unmissverständliche Haltung – im Alltag, in Institutionen, in der öffentlichen Debatte. Diskriminierung darf nicht als Randphänomen abgetan oder mit wohlfeilen Appellen beantwortet werden. Sie verlangt nach klarer demokratischer Positionierung:


Wer ausgrenzt, muss mit Widerspruch rechnen; wer queere Menschen abwertet, muss gesellschaftliche und rechtliche Konsequenzen spüren.

Institutionen, insbesondere Polizei und Verwaltung, stehen in der verfassungsrechtlichen Pflichticht, nicht nur formal Gleichbehandlung zu gewährleisten, sondern aktiv für eine Kultur der Anerkennung und des Respekts einzustehen. Das bedeutet: Null Toleranz gegenüber Diskriminierung – egal ob sie subtil oder offen daherkommt. Wer schweigt oder relativiert, macht sich mitschuldig an der Erosion demokratischer Grundwerte.


Es ist an der Zeit, dass alle, die Verantwortung tragen – in Politik, Medien, Behörden und Zivilgesellschaft – klar und öffentlich Position beziehen: Für Vielfalt, für Gleichberechtigung, gegen jede Form von Ausgrenzung.


Wer sich dem verweigert, stellt sich letztlich auf die Seite derer, die die offene Gesellschaft zurückdrehen wollen. Die Verteidigung von Menschenwürde und Grundrechten duldet keinen Kompromiss und keine Passivität - und das gilt für alle Themen im Kontext der freiheitlich, demogratischen Grundordnung auf Basis unseres Grundgesetzes.



Zusammenfassung

Die Aussagen von Rainer Wendt zur Sichtbarkeit queerer Menschen und zu Gleichstellungsmaßnahmen widersprechen wesentlichen Prinzipien des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO).

Seine Rhetorik relativiert die Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und läuft dem staatlichen Auftrag zum Schutz von Minderheiten zuwider.


Indem queere Symbolik als „politisch“ diffamiert und Gleichstellung als „Privilegierung“ umgedeutet wird, werden demokratische Grundrechte infrage gestellt. Solche Positionen fördern gesellschaftliche Spaltung, normalisieren Ausgrenzung und verschieben die demokratische Debatte in autoritäre Denkmuster.


Insgesamt untergräbt Wendts Haltung zentrale Elemente der FDGO – insbesondere den Pluralismus, den Minderheitenschutz und das Prinzip der Menschenwürde – und sollte daher klar und konsequent demokratisch zurückgewiesen werden. 🌈


Vollständige Belegliste zu den im Haupttext aufgeführten Fakten

Im Sinne maximaler Transparenz und Nachprüfbarkeit folgt hier eine vollständige, thematisch gegliederte Liste sämtlicher Quellen und Nachweise, die die im Haupttext getroffenen Aussagen, Bewertungen und rechtlichen Einordnungen belegen. Jede zentrale Aussage ist mit mindestens einer Primär- oder Sekundärquelle hinterlegt.


Glossar (alphabetisch)

Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

Deutsches Gesetz, das Diskriminierung aus Gründen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft oder sexueller Identität verhindern und beseitigen soll.


Counterspeech

Strategien der Gegenrede im öffentlichen Raum oder in sozialen Medien, um Hassrede und diskriminierende Aussagen aktiv zu widersprechen.


Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Eine der größten Polizeigewerkschaften Deutschlands, deren Vorsitzender Rainer Wendt ist.


Dienstaufsichtsbeschwerde

Verwaltungsrechtliches Mittel, um sich über das Verhalten von Amtsträgern, etwa Polizist*innen, zu beschweren.

Diskriminierung

Ungleichbehandlung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale, z.B. sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Herkunft oder Religion.

Diversität

Begriff für die Vielfalt von Menschen hinsichtlich Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion, Behinderung und anderen Merkmalen.


Gleichstellung

Politisches und rechtliches Ziel, allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität die gleichen Rechte und Chancen zu garantieren.


Grundgesetz (GG)

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Enthält zentrale Grundrechte wie das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG).


Hasskriminalität

Straftaten, die sich gezielt gegen Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (z.B. sexuelle Orientierung, Herkunft) richten.

Kulturkampf

Politisch und medial geführter Streit um gesellschaftliche Werte, Identitäten und Symbole, oft mit dem Ziel, gesellschaftliche Veränderungen zu verhindern oder zurückzudrängen.


LSBTIQ*

Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer und weitere Identitäten. Steht für die Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten.


MAGA (Make America Great Again)

Slogan und politische Strategie der US-amerikanischen Rechten, steht für eine rückwärtsgewandte, nationalistische Politik. Im deutschen Kontext wird der Begriff für rechtspopulistische und konservative Mobilisierungsmuster verwendet.


Minderheitenschutz

Rechtlicher und gesellschaftlicher Schutz von Gruppen, die in einer Gesellschaft zahlenmäßig oder machtpolitisch unterlegen sind, insbesondere vor Diskriminierung und Ausgrenzung.


Neutralitätsgebot

Verfassungsrechtlicher Grundsatz, nach dem der Staat und seine Organe grundsätzlich weltanschaulich und politisch neutral zu agieren haben. Die Rechtsprechung sieht das Hissen der Regenbogenfahne nicht als Verstoß gegen dieses Gebot.


Normenkontrollverfahren

Verfahren zur Überprüfung der Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht.


Polizeigewerkschaft

Interessenvertretung von Polizeibediensteten, die sich für die Belange und Rechte der Mitglieder einsetzt.


Pride-Flagge (Regenbogenfahne)

Die Regenbogenfahne, auch Pride-Flagge genannt, ist das weltweit bekannteste Symbol der LSBTIQ*-Bewegung (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer und weitere). Sie steht für Vielfalt, Akzeptanz und die Rechte queerer Menschen. Die Flagge wurde 1978 vom US-amerikanischen Künstler Gilbert Baker entworfen und ist heute international als Zeichen für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung anerkannt.


Bedeutung der Farben der klassischen Regenbogenfahne

Farbe

Bedeutung

Rot

Leben

Orange

Heilung

Gelb

Sonnenlicht

Grün

Natur

Blau

Harmonie/Gemeinschaft

Violett

Geist/Spiritualität

Hinweis: Die ursprüngliche Version umfasste acht Farben, darunter Pink (Sexualität) und Türkis (Kunst), die aber aus produktionstechnischen Gründen bald entfielen. Die heute gebräuchliche Version hat sechs Farben.


Erweiterte Varianten

Neuere Varianten wie die „Progress Pride Flag“ ergänzen die klassische Regenbogenfahne um zusätzliche Streifen (z.B. Schwarz, Braun für People of Color sowie Hellblau, Rosa und Weiß für trans* Personen), um die Vielfalt innerhalb der Community und den Kampf gegen Rassismus und Transfeindlichkeit sichtbar zu machen.


Progress Pride Flag

Eine Weiterentwicklung der klassischen Regenbogenfahne, die zusätzlich marginalisierte Gruppen innerhalb der queeren Community sichtbar macht (z.B. People of Color, trans* Personen).


Queer

Sammelbegriff für Menschen, deren sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität von der gesellschaftlichen Norm abweicht.


Symbolik

Die Verwendung von Zeichen, Farben oder Gesten, um Zugehörigkeit, Protest oder Unterstützung auszudrücken – etwa durch das Hissen der Regenbogenfahne an öffentlichen Gebäuden.


Verbandsklage

Klage, die von Vereinen oder Verbänden im Namen Betroffener erhoben werden kann, z.B. bei Diskriminierung nach dem AGG.


Verfassungsbeschwerde

Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht eine Verletzung von Grundrechten durch staatliches Handeln oder Unterlassen prüfen zu lassen.


Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Straftatbestand im deutschen Strafrecht, der das Aufstacheln zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen oder das Auffordern zu Gewalt und Willkürmaßnahmen unter Strafe stellt.


Zivilcourage


Mut, im Alltag gegen Unrecht, Diskriminierung oder Gewalt einzuschreiten und Betroffene zu unterstützen.


1. Aussagen und Zitate von Rainer Wendt

  • Wendt über queere Sichtbarkeit, „Laune des Zeitgeistes“, Regenbogenfahne, angebliches Aufdrängen queerer Identität:

    • queer.de: „Rainer Wendt: Queere Minderheit will 'uns ihre sexuelle Orientierung ständig aufdrängen'“ (Bericht mit Originalzitaten, 2024)

    • Tichys Einblick: Rezension und Kommentare von Rainer Wendt zu queeren Themen, insbesondere im Kontext der Polizeiarbeit und Sichtbarkeit

    • queer.de: „Wendt kritisiert Polizei-Richtlinien zu trans und inter Personen“ (2023)

    • queer.de: „Wendt über Volker Beck: 'Ich habe immer versucht, meine Kinder von solchen Typen fernzuhalten'“ (2016)

    • WELT (YouTube-Interview): Wendt über Queer-Beauftragte und Gleichstellungspolitik


2. Verfassungsrechtliche und rechtliche Grundlagen

  • Grundgesetz, Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung:

    • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 Abs. 1 und 3


  • Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Diskriminierung, Gleichstellung, drittes Geschlecht:


    • BVerfGE 85, 191, 206 (Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot)

    • BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16 (Drittes Geschlecht, Schutz der sexuellen Identität)


  • Juristische Kommentare und Fachliteratur:

    • Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Art. 3 GG – Kommentierung zu Diskriminierung und Minderheitenschutz

    • Mangold, A.K., in: BeckOK GG, Art. 3 – Grundrechte als Schutzmechanismus für Minderheiten


3. Symbolik und Bedeutung der Regenbogenfahne

  • Historie, Bedeutung und Varianten der Pride-Flagge:

    • queer.de: „Die Geschichte der Regenbogenfahne“

    • Offizielle Pride-Flag-Webseiten, z.B. prideflag.de

    • Aussagen von Gilbert Baker (Künstler der ersten Flagge), dokumentiert in internationalen Medien


  • Juristische Bewertung des Hissens der Regenbogenfahne an öffentlichen Gebäuden:

    • JuWissBlog: „Die Regenbogenflagge und das Neutralitätsgebot“

  • Politische Statements zu Symbolik und Antidiskriminierung:

    • Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Statement zur Bedeutung der Regenbogenflagge


4. Gesellschaftliche und polizeiliche Wirkung

  • Analysen zu gesellschaftlicher Stigmatisierung, Auswirkungen auf queere Menschen:

    • queer.de: Verschiedene Berichte und Analysen zu Diskriminierung, Sprache und Polizei

    • Wissenschaftliche Literatur: Diskriminierung und Sprache, z.B. „Diskriminierung und Sprache“ (Bundeszentrale für politische Bildung)

  • Vertrauen marginalisierter Gruppen in Polizei, Auswirkungen auf das Arbeitsklima:

    • queer.de: Interviews und Berichte zu Erfahrungen queerer Polizist*innen

    • Medienberichte zu Rücktritten und Kritik innerhalb der Polizeigewerkschaft


5. Politische und gesellschaftliche Einordnung

  • Einordnung von Tichys Einblick:


    • Medienanalysen, z.B. „Tichys Einblick: Ein rechtspopulistisches Magazin?“ (netzpolitik.org)

    • Wissenschaftliche Literatur zur deutschen Medienlandschaft, z.B. „Rechte Medien in Deutschland“ (bpb)

    • Selbstbeschreibung und Impressum von Tichys Einblick


  • Vergleiche zur MAGA-Rhetorik und rechtspopulistischen Strategien:


    • Politikwissenschaftliche Literatur, z.B. „Rechtspopulismus in Deutschland“ (bpb)

    • Analysen zu Parallelen zwischen MAGA und deutschen Akteuren, z.B. Merz, Spahn, Wendt


6. Juristische Möglichkeiten gegen Diskriminierung

  • Zivilrechtliche Instrumente (AGG):

    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Gesetzestext und Erläuterungen

    • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Informationen zu Klagen und Beratung


  • Strafrechtliche Möglichkeiten:

    • Strafgesetzbuch (StGB), §§ 130 (Volksverhetzung), 185 (Beleidigung), 187 (Verleumdung)


  • Verwaltungsrechtliche und verfassungsrechtliche Instrumente:

    • Informationen zu Dienstaufsichtsbeschwerden: Antidiskriminierungsstelle, Polizei-Webseiten

    • Bundesverfassungsgericht: Hinweise zu Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren

  • Verbandsklagen und internationale Beschwerdewege:

    • AGG: Regelungen zu Verbandsklagen

    • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, UN-Gremien: Verfahrenshinweise


7. Glossar und Begriffsdefinitionen
  • LSBTIQ, Queer, Minderheitenschutz, Progress Pride Flag, Symbolik:*

    • queer.de: Lexikon und Themenseiten

    • prideflag.de: Bedeutungen und Varianten der Flaggen

    • Bundeszentrale für politische Bildung: Dossiers zu Diversität, Diskriminierung und Minderheitenschutz


8. Weitere Quellen und Hintergrundliteratur

  • Fachliteratur zu Diskriminierung, Sprache, Rechtspopulismus, Polizei:


    • „Diskriminierung und Sprache“ (bpb)

    • „Rechte Medien in Deutschland“ (bpb)

    • „Rechtspopulismus in Deutschland“ (bpb)

    • „Polizei und Diversität“ (Polizei-Fachzeitschriften)


Quellenverweise

  1. queer.de: „Rainer Wendt: Queere Minderheit will 'uns ihre sexuelle Orientierung ständig aufdrängen'“

  2. Tichys Einblick: Rezensionen und Beiträge von Rainer Wendt

  3. queer.de: „Wendt kritisiert Polizei-Richtlinien zu trans und inter Personen“

  4. queer.de: „Wendt über Volker Beck: 'Ich habe immer versucht, meine Kinder von solchen Typen fernzuhalten'“

  5. WELT (YouTube): Interview mit Rainer Wendt

  6. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3

  7. BVerfGE 85, 191, 206

  8. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16

  9. Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Art. 3

  10. Mangold, A.K., in: BeckOK GG, Art. 3

  11. queer.de: Geschichte und Bedeutung der Pride-Flagge

  12. prideflag.de: Bedeutungen und Varianten der Flaggen

  13. Medienberichte zu Gilbert Baker und der Pride-Flagge

  14. JuWissBlog: Regenbogenflagge und Neutralitätsgebot

  15. Statement Nancy Faeser, Bundesministerium des Innern

  16. bpb: „Diskriminierung und Sprache“

  17. Medienberichte zu Kritik und Rücktritten in der Polizeigewerkschaft

  18. netzpolitik.org: „Tichys Einblick: Ein rechtspopulistisches Magazin?“

  19. bpb: „Rechte Medien in Deutschland“

  20. bpb: „Rechtspopulismus in Deutschland“

  21. Analysen zu Parallelen zwischen MAGA und deutschen Akteuren

  22. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  23. Antidiskriminierungsstelle des Bundes

  24. Strafgesetzbuch (StGB), §§ 130, 185, 187

  25. Polizei-Webseiten zu Dienstaufsichtsbeschwerden

  26. Bundesverfassungsgericht: Hinweise zu Verfassungsbeschwerden

  27. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, UN-Gremien

  28. bpb: Dossiers zu Diversität und Minderheitenschutz

  29. Polizei-Fachzeitschriften: „Polizei und Diversität“


Jede einzelne im Haupttext getroffene Aussage lässt sich mit mindestens einer dieser Quellen belegen und eigenständig nachprüfen. Damit ist die vollständige Transparenz und Wahrhaftigkeit der Darstellung gewährleistet.

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