
Richard Krauss
14. Juni 2024
Falsche Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Brandenburg berechnet
In Brandenburg sind bei den Kommunalwahlen Fehler bei der Wahlsoftware aufgetreten, die für die Erfassung und Präsentation der Ergebnisse eingesetzt wurde. Laut einer Recherche von CORRECTIV und MOZ trat mindestens ein Fall auf, bei dem die Software die Wahlordnung nicht richtig umsetzte und einen Sitz an die falsche Person berechnete.
Dies geschah bei der Berechnung der Sitzverteilung in der Gemeinde Sydower Fließ, wo die Software zunächst der Einzelbewerberin Anja Lenke einen Sitz zuordnete, bevor der Fehler korrigiert wurde und der Sitz an Matthias Kuhnt vom Bürgerbündnis Sydower Fließ (BBSF) ging.
Dieses Bündnis erhielt somit vier statt drei von zehn Sitzen und stellt auch den Bürgermeister.Der Landeswahlleiter bestätigte den Fehler und betonte, dass es sich um einen Ausnahmefall handele, der von der eingesetzten Wahlsoftware nicht abgedeckt werde. Die Software, die von der Firma Elect IT entwickelt wurde, wird landesweit einheitlich eingesetzt und wird auch bundesweit von Kommunen genutzt.
Der Chaos Computer Club hatte bereits vor der Bundestagswahl 2017 Schwachstellen in einer ähnlichen Wahlsoftware aufgezeigt, die Wahlmanipulation in mehreren Bundesländern ermöglichen würden. Die Firma Elect IT wurde informiert und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg steht mit ihr in Kontakt. Es sind bisher keine weiteren Fälle bekannt, in denen die Sitze falsch berechnet wurden.
In Zeiten rapide zunehmender politischer Polarisierung und Desinformation ist es von entscheidender Bedeutung, dass Wahlprozesse transparent und eindeutig nachvollziehbar sind. Elektronische Wahlsysteme bieten Vorteile wie schnellere Auszählung und reduzierte menschliche Fehler, sind aber auch anfällig für Manipulationen und Risiken, die die Integrität des Wahlprozesses gefährden können.
Zu den größten Risiken gehören Cyberangriffe, die von staatlichen oder nicht-staatlichen Akteuren durchgeführt werden und die Wahlergebnisse verfälschen oder die Wahl stören können.
Technische oder menschliche Fehler bei der Implementierung können Probleme verursachen. Um diese Risiken zu minimieren, müssen Wahlbehörden strenge Sicherheitsstandards einhalten und regelmäßig Tests und Audits durchführen.
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat den Einsatz elektronischer Wahlgeräte unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wesentliche Schritte der Wahl müssen vom Wähler überprüfbar sein, z.B. durch ein zusätzliches Papierprotokoll. Eine rein elektronische Stimmabgabe ohne Papierbeleg ist verfassungsrechtlich unzulässig.
In der Schweiz wurde E-Voting bis 2019 in einigen Kantonen angeboten, ist aber seitdem nicht mehr möglich. Der Bundesrat hat eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs angeordnet. In Belgien ist bei Sozialwahlen eine elektronische Stimmabgabe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, z.B. muss der Hersteller den Quellcode beim Arbeitsministerium hinterlegen.