Ein Abgrund an #Landesverrat - das Sommerloch hat seine Headline
EMET-NEWS-PRESS - 31.07.2015 - RICHARD KRAUSS
Wenn sich das Sommerloch nähert, sorgen zumeist Politiker der hinteren Ränge im Parlament für merkwürdige und schräge Schlagzeilen. In diesem Jahr scheint diesen Anspruch der Behördenchef des BfV in Köln für sich zu erheben. Dass dies mit Billigung seines obersten Dienstherrn geschieht ist anzunehmen. Genervt von undichten Stellen und dem wohlmöglichen Drängen befreundeter Dienste, hat sich der Behördenchef zu dieser profilierten Aktion hinreißen lassen.
Nach Medienberichten hat der Amtschef des Bundesamtes für Verfassungsschutzes ( zuständig für die innere Sicherheit) in der Bundesrepublik Deutschland Strafantrag gegen zwei Journalisten wegen
des Verdachts des Landesverrats nach § 93 StGB gestellt. Ein schwerwiegender Vorwurf der gute Chancen hat als Rohrkrepierer zu enden.
Ein Blick in die entsprechenden Rechtsvorschriften lohnt sich: "Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden." Absatz 2 führt weiter aus: Tatsachen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung
gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsvereinbarung verstoßen sind keine Staatsgeheimnisse.
Zum einen ist sicherlich interessant zu erfahren, vor welcher fremden Macht diese doch geniale Idee geschützt werden muss, um eine Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Zugegeben, meinem einfachen Sprachverständnis erschließt sich nicht der Kontext, warum eine Behörde, die ausschließlich für die innere Sicherheit zuständig ist, sich genötigt sieht für eine Gefahrenabwehr in Hinblick auf die äußere Sicherheit aktiv zu werden.
Eine Aufgabe die dem BND zugewiesen ist und der für die Amtshilfe aus Köln sicherlich dankbar ist. Da dürfte sich dann auch der Kreis zwischen dem Kanzleramtsminister als Fachaufsicht und dem gereizten und genervten Politbetrieb innerhalb und außerhalb dieser Republik bei der Motivfindung schließen.
Nachrichtendienste haben die undankbare Aufgabe der komplexen Gefahrenabwehr und operieren wahrscheinlich zuweilen in dem breit gefassten Ermessenspielraum den sie zur Erledigung ihrer Aufgaben einfordern. Dienste und ihre Auftraggeber können in einem demokratischen Rechtstaat dies jedoch nicht nach Art L'État, c'est moi! erledigen.
Ihnen ist von der Verfassung und den nachgeordneten Gesetzen ein
klarer Rahmen gegeben. Allerdings die Rechtsaufsicht über die Dienste obliegt jedoch merkwürdigerweise - und das ist sicherlich kein Zufall - dem Nutznießer der Dienste. Und daran wird keine Regierung etwas ändern.
Da ist dann der Beginn der Paradoxie.
Und dabei geht es nicht um SPIEGEL Affäre, NSA oder andere Schauplätze. Es geht um die für eine funktionierende Demokratie elementare Frage, warum sich eine Regierung Dienste halten kann und diese von einem zahnlosen Gremium überwachen lässt, das mit geschwärzten Listen arbeiten muss ?
Zurück zum Ausgangspunkt. Es ist einfach lächerlich zu behaupten, dass es ein Staatsgeheimnis wäre, wenn bekannt wird, dass das BfV und die nachgeordneten Dienststellen die Social Medias im Auge behalten wollen und entsprechende Möglichkeiten und Budgets planen.
Es ist die originäre Aufgabe von Diensten alle öffentlichen und nichtöffentlichen Quellen zur Gewinnung eines Lagebildes zu beschaffen und auszuwerten. Das war seit der Organisation Gehlen so. Es wäre mir neu, dass schon jemals irgendeine Dienststelle mit Glacehandschuhen unterwegs gewesen wäre.
Da gehören auch die Herren Meyer und Müller mit den Dienstnummern 122 etc. , die unbeteiligt in Veranstaltungen herumsitzen und Journalisten behelligen ebenso dazu , wie die Auswertung von Zeitschriften, Publikationen, Fernseh- und Rundfunksendungen oder Social Medias.
Wenn dies Staatsgeheimnisse wären, so müssten seit Jahren dutzende von Büchern, die die allgemeine Arbeit der Dienste beschreibt beschlagnahmt werden und deren Autoren hinter Gitter sitzen. Und die Cybercops der Landespolizeidienststellen wären ebenso ein solches Staatsgeheimnis.
Insofern ist es auch kein Zufall, dass der Generalbundesanwalt wahrscheinlich sehr sorgfältig prüfen wird, ob es sich in diesem doch sehr delikaten Fall nach §93 StGB um ein Staatsgeheiminis handelt
oder nicht. Die Ermittlungsrichter beim BGH und zu guter Letzt das Bundesverfassungsgericht werden dies in jedem Fall sehr sorgfältig tun.
Handelt es sich also um eine gezielte "politische" Drohung in Richtung Informanten und Journalisten ? "Man merkt die Absicht und ist verstimmt" möchte man sagen. Sind die Wespennester die noch entdeckt werden könnten so groß, dass auch die innere Sicherheit gefährdet sein könnte ? Dann, ja dann könnte man das Engagement aus Köln verstehen. Doch dies bedürfte dann einer guten Beweislage - natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Kein Dienst der Welt ist weder über einen Maulwurf noch über undichte Stellen "amused". Wenn jedoch zu sehen ist, wie die Dienste zuweilen agieren, dann sind profilierte Journalisten und Rechercheverbünde elementar zum Schutz der Verfassung und der darin enthaltenen Grundrechte unabdingbar.
Wenn jemand eine Straftat wahrnimmt, dann ist es bei einem Offizialdelikt unverzichtbar , dass die zuständigen Staatsanwaltschaften aktiv werden. Wenn jedoch ein Verfahrensbeteiligter - möglicherweise politisch motiviert als Exekutiv Organ operiert, dann, ja dann lehnt er sich sehr weit
aus dem Fenster.
Zum einen tritt er den zuständigen Staatsanwaltschaften gewaltig in den Hintern und unterstellt ihnen den vermeidlichen Landesverrat nicht ahnden zu wollen oder ihn gar nicht zu sehen, oder die zuständigen Staatsanwälte haben keinen Landesverrat gesehen und wollten nicht ermitteln.
Es ist nicht neu, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes im Politbetrieb sehr häufig mit dem zornigen Wunsch enden , man möge doch die Kompetenz des Verfassungsgerichtes beschneiden.
In diesem Fall, ist nach meiner Meinung die Unabhängigkeit und Stärke des
Verfassungsgerichtes in naher Zukunft mehr denn je zwingend notwendig, sofern nicht der Richter am BGH zuvor die Reißleine zieht.
